Hallo,
wir haben in der Familie folgenden Fall. Oma verstorben, sie hatte 4 Söhne. Einem Sohn wurde zu Lebzeiten Grund und Haus überschrieben. Als Ausgleich wurde vereinbart, dass nach dem Tod das Resterbe an die anderen 3 Söhne geht und der Sohn mit dem Grundstück auf den Pflichtteil verzichtet.
Leider war jetzt ein Fehler im Notarvertrag und es ist nicht allein durch den Vertrag geregelt, dass der eine Sohn nichts mehr bekommt, sondern es muss dazu ein Testament
geben. Er hätte nämlich laut Notar auf den Erbteil und nicht auf den Pflichtteil verzichten müssen. Das wusst leider so keiner. Folglich ist jetzt unbedingt das Testament wichtig.
Nach dem Tod ist jetzt das Testament verschwunden. Der Sohn mit dem Grundstück behauptet es gab nie ein Testament und will nun ein viertel des Resterbes.
Fakt ist: Testament war da und ich habe es persönlich gesehen und überflogen. Tage danach kam Oma für längere Zeit ins Krankenhaus/Pflegeheim und war nie wieder zu Hause. Es gab bis dahin keinerlei Grund für die Oma ihre Meinung zu ändern bezüglich Testament. Der einzige der ins Haus konnte war der Sohn, der Grund und Haus überschrieben bekommen hat.
Ach ja, und es können die anderen 3 Söhne bezeugen, dass sie mit der Absicht beim Notar waren, dass einer Grund und die anderen das Geld kriegen.
Haben wir da irgend eine Chance trotz verschwundenem Testament zu unserem Recht zu kommen?
-- Editiert **Sumsi** am 24.09.2014 20:17
Erbfall mit verschwundenem Testament
24. September 2014
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2014 | 20:13
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfall mit verschwundenem Testament
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2014 | 13:30
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 1x hilfreich)
Hat denn wirklich keiner eine Meinung dazu?
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#2
Antwort vom 2. Oktober 2014 | 09:08
Von
Status: Unbeschreiblich (37569 Beiträge, 13803x hilfreich)
Verschwundene Testamente sind immer so eine Sache. Es kann sein, dass die Oma es aus was für Gründen auch immer selbst zerrissen hat. Oder, habt Ihr mal überprüft, ob sie es beim Gericht hinterlegt hat?
wirdwerden
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2014 | 10:06
Von
Status: Master (4222 Beiträge, 2412x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Er hätte nämlich laut Notar auf den Erbteil und nicht auf den Pflichtteil verzichten müssen <hr size=1 noshade>Also hat der Notar die Großeltern bei Vertragsabschluss beraten und diese haben ausdrücklich gewählt, dass nur das Pflichtteilsrecht ausgeschlossen werden soll? Ich habe selbst auf mein Pflichtteilsrecht notarielle verzichtet und erinnere mich gut an die ausführliche Erklärung des Unterschiedes zwischen Pflichtteilsverzicht und Erbverzicht.
Wenn der Notar diese Beratung bei Abschluss des Schenkungsvertrages unterlassen hat, könnte man dort vielleicht angreifen (Haftung des Notars).
Ansonsten könnte man natürlich den Onkel wegen Verdacht auf § 274 StGB anzeigen. Wenn das Erfolg hat und der Onkel wegen Testamentsunterschlagung tatsächlich verurteilt würde, wäre er wohl erbunwürdig und damit die eigentlichen Ziele erfüllt (eventuell wäre sogar noch die Schenkung zurückforderbar). Wichtig wäre dann jedenfalls, nur den Verdacht anzuzeigen und auch nur bei der Staatsanwaltschaft Aussagen dazu zu machen, damit man nicht selbst wegen übler Nachrede dran ist. Vorteil: Das kostet nichts. Nachteil: Das bringt wahrscheinlich auch nichts, da die Beweislage nicht so zwingend ist.
#4
Antwort vom 2. Oktober 2014 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (116328 Beiträge, 39251x hilfreich)
Fakt ist wohl, das Testament ist nicht mehr da.
Beweise was passiert ist gibt es nicht, nur Spekulationen.
Nach jetziger Sachlage sieht es so aus, das es kein Testament gibt und der Erbe ein Anrecht hat.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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