Hallo Zusammen,
Bei uns in der Familie ist kurzfristig ein Erbfall eingetreten und wir wollten mal eine erste Idee haben was uns erwartet (oder auch nicht)...
Situation:
Familie X (MX und FX, kein Ehevertrag) hat 2 verheiratete Söhne Y und Z.
Es sind 3 Immobilien im gemeinschaftlichen Eigentum von MX und FX.
Im gemeinsamen (Berliner) Testament vom MX und FX steht , dass Y das Haus bekommt und Z die beiden Eigentumswohnungen.
Als erstes stirbt MX, danach aber schon unerwartet Y. Danach stirbt FX.
Einzig verbleiben nun die Ehefrau und die Kinder von Y und der Sohn X.
Das Vermögen ausser den Immobilien ist belanglos , weil kaum vorhanden.
Nun die Frage.... wer erbt denn nun was ?
DANKE vorab
Erbfall und keine Ahnung....
9. Juli 2015
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Frage vom 9. Juli 2015 | 11:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfall und keine Ahnung....
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#1
Antwort vom 9. Juli 2015 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32889 Beiträge, 17271x hilfreich)
Einzig verbleiben nun die Ehefrau und die Kinder von Y und der Sohn X. X? Soll das Z sein? Wenn ja: Es bleibt so, wie es im Testament steht. Das Haus kriegen die Kinder von Y als dessen Erben und Z die Eigentumswohnungen.
#2
Antwort vom 9. Juli 2015 | 15:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Natürlich hat das Sohn Z heissen sollen, DANKE für den Hinweis und das Statement zur Erbfolge !
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#3
Antwort vom 9. Juli 2015 | 21:02
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Zitat:Nun die Frage.... wer erbt denn nun was ?
Das hängst vom genauen Wortlaut des Testaments ab.
Zitat:Das Haus kriegen die Kinder von Y als dessen Erben...
Das ist nicht zwingend so.
-- Editiert von cruncc1 am 09.07.2015 21:08
#4
Antwort vom 9. Juli 2015 | 21:23
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Zitat:Das Haus kriegen die Kinder von Y als dessen Erben...
Die Kinder von Y treten als dessen Nachkommen in die Erbfolge ein, nicht als dessen Erbe. Das ist wahrscheinlich, aber nicht zwingend.
Erbe von Y ist wahrscheinlich auch die Ehefrau von Y, die aber nicht an die Stelle von Y tritt. Daher ergibt sich eine andere Erbfolge, als wenn Y nach FX verstorben wäre.
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