Erbfall und keine Ahnung....

9. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
BWBG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfall und keine Ahnung....

Hallo Zusammen,

Bei uns in der Familie ist kurzfristig ein Erbfall eingetreten und wir wollten mal eine erste Idee haben was uns erwartet (oder auch nicht)...
Situation:

Familie X (MX und FX, kein Ehevertrag) hat 2 verheiratete Söhne Y und Z.
Es sind 3 Immobilien im gemeinschaftlichen Eigentum von MX und FX.
Im gemeinsamen (Berliner) Testament vom MX und FX steht , dass Y das Haus bekommt und Z die beiden Eigentumswohnungen.
Als erstes stirbt MX, danach aber schon unerwartet Y. Danach stirbt FX.
Einzig verbleiben nun die Ehefrau und die Kinder von Y und der Sohn X.

Das Vermögen ausser den Immobilien ist belanglos , weil kaum vorhanden.

Nun die Frage.... wer erbt denn nun was ?

DANKE vorab

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Einzig verbleiben nun die Ehefrau und die Kinder von Y und der Sohn X. X? Soll das Z sein? Wenn ja: Es bleibt so, wie es im Testament steht. Das Haus kriegen die Kinder von Y als dessen Erben und Z die Eigentumswohnungen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BWBG
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich hat das Sohn Z heissen sollen, DANKE für den Hinweis und das Statement zur Erbfolge !

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Nun die Frage.... wer erbt denn nun was ?

Das hängst vom genauen Wortlaut des Testaments ab.
Zitat:
Das Haus kriegen die Kinder von Y als dessen Erben...

Das ist nicht zwingend so.




-- Editiert von cruncc1 am 09.07.2015 21:08

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Das Haus kriegen die Kinder von Y als dessen Erben...


Die Kinder von Y treten als dessen Nachkommen in die Erbfolge ein, nicht als dessen Erbe. Das ist wahrscheinlich, aber nicht zwingend.

Erbe von Y ist wahrscheinlich auch die Ehefrau von Y, die aber nicht an die Stelle von Y tritt. Daher ergibt sich eine andere Erbfolge, als wenn Y nach FX verstorben wäre.

1x Hilfreiche Antwort

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