Erbfolge Erbengemeinschaft

7. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
arcader
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfolge Erbengemeinschaft

hallo zusammen, das ist mein erster Beitrag....

Also geht um ein zwei Familienhaus BJahr 1910
Z.z lebt nur meine Mutter in dem Haus
Ich versuche es einfach zu machen:

Erbengemeinschaft:
33% hatte meine Tante, 33% meine Oma, 33% ging leider in den 50er Jahren! in die USA (Kein Kontakt,und auch nicht verwant)

Meine Tante ist vor 20 Jahren gestorben. Den Teil hat meine Mutter überschrieben bekommen. Die Miterben in den USA wurden wohl vom Amtsgericht benachrichtigt. Soweit mir bekannt, haben sich aber nie gemeldet. Meine Oma ist auch schon 10 Jahre Tod. Den Teil hat meine Mutter noch nicht überschreiben lassen, weil die Eigentümer der 33% in den USA dann benachrichtigt werden. Man soll ja keine schlafenden Hunde......

In Grunde genommen hat meine Mutter jetzt 66,6%.

Meine Frage:
1. Bei welchen Ereignissen werden Miterben benachrichtigt.
2. Kann man die Miterben in den USA "Zwangsauszahlen"
3. Wenn das Gericht keine Erben in den USA mehr ermitteln kann, erbt das dann der amerikanische Staat?

Danke für die Antworten.








-- Editiert arcader am 07.04.2012 11:57

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Da sollte man zunächst einmal im Grundbuch nachsehen,
wer überhaupt eingetragen ist.
Danach wäre weiter zu spekulieren.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

zu 1.: Bei jeder Eintragung in das Grundbuch.

zu 2.: Nein, aber vielleicht sind sie ja dankbar, wenn man ihnen eine Auszahlung anbietet.

zu 3.: Für den 33%-Anteil, der schon früher in die USA gegangen ist, gilt amerikanisches Erbrecht für den Fall, dass die eingetragenen Erben versterben. Das amerikanische Erbrecht unterscheidet sich auch noch nach Bundesstaaten. Ein deutsches Gericht stellt dafür keine Nachforschungen an.

Für den 33%-Anteil der Oma gilt deutsches Erbrecht. Wenn außer Deiner Mutter keine weiteren Erben vorhanden sind, dann erbt Deine Mutter diesen Anteil alleine. Der Staat erbt nur, wenn gar keine Erben vorhanden sind.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arcader
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die Antwort.

Die Miterbin 1/3 wohnte in New York. Ist aber vor 10 Jahren gestorben. (was man mit google alles findet)

Ihr Sohn, auch schon uralt und mir namentlich bekannt, lebt aber noch an der selben Adresse. Hat sich aber nie bei uns gemeldet.
Sie ist immer noch im Grundbuch eingetragen. Obwohl sie schon über ein jahrzehnt Tod ist.
1. Theoretisch wäre es so wenn meine Mutter mir die 2/3 "schenkt" würde das Amtsgericht der Miterbin eine Info per Post zuschicken. Wahrscheinlich an die letzte bekannte Adresse. Wenn das nicht ankommt oder die erben das wegwerfen weil es auf "deutsch" ist, wäre alles beim alten ansonsten könnte es sein das ich die auzahlen müßte?
2. Dürfte meine Mutter die 1. Etage vermieten und das Geld alleine behalten? Die Mieteinnahmen wären weitaus weniger als die Betriebskosten, Steuer und Gebühren) des Hauses. Oder müßte Sie die Zustimmung der Miterbin haben?
3.
Wenn ich ein Gartenhaus aufstellen möchte, muss ich da jedesmal die Miterben in den USA fragen. Oder ist das hinfällig weil wir 66% haben?
Vielleicht könte zu beidem noch jemand etwas sagen.
Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zu 1) Ja, das Nachlassgericht würde die Info wohl an die Verstorbene Erbin in die USA verschicken. Ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.

zu 2) Nein, die Mieteinnahmen darf sie nicht behalten. Es dürfen auch nur die auf den vermieteten Teil anfallenden Kosten gegengerechnet werden. Ich würde daher einen Gewinn erwarten, der auch steuerpflichtig ist. Dann aber macht das Finanzamt Schwierigkeiten, da 1/3 der Mieteinnahmen dem Sohn der amerikanischen Erbin zugerchnet werden und von diesem versteuert werden müssen.

zu 3) Es müssen die Miterben in den USA gefragt werden, da für bauliche Änderungen Einstimmigkeit gefordert ist.

Ich würde übrigens dringend empfehlen, den Sohn der Erbin in den USA zu kontaktieren und zu versuchen, ihn auszuzahlen. Wenn dieser auch noch verstirbt und die Eigentümerfrage aufgrund von nicht ermittelbaren Erben unklar ist, ist das Haus quasi unverkäuflich und auch nicht beleihbar.

Eigene Investitionen gehen zu 1/3 quasi als Schenkung an die Erben in den USA.

Dem Sohn würde ich empfehlen, ohne Klärung der Eigentumsfrage die Annahme des Anteils von 2/3 als Schenkung gut zu überdenken. Ein Erbe aus den USA kann jederzeit die Zwangsversteigerung des Hauses einleiten.

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-- Editiert hh am 10.04.2012 21:34

1x Hilfreiche Antwort

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