Erbfolge Erbschaftsausschlagung

10. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
TanteSteuer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge Erbschaftsausschlagung

Hallo,

wer erbt und wann beginnt die Frist für eine Erbschaftsausschlagung für folgende Situation:
Person A, geschieden, stirbt ohne Testament. A hat eigene Kinder, einen lebenden Bruder mit Kindern und verstorbene Geschwister, die ebenfalls Kinder haben. KG sind die Kinder der verstorbenen Geschwister.

Wie ist die korrekte Erbfolge, wenn die Kinder von A ausschlagen sollten? Der lebende Bruder und dessen Kinder schlagen ebenfalls aus. Erben danach oder gleichzeitig die Kinder der verstorbenen Geschwister?

Erhalten die KG ein Schreiben vom Nachlassgericht mit der Information, dass sie Erben geworden sind und beginnt damit die 6 Wochenfrist zur Ausschlagung?

Danke



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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7758 Beiträge, 4427x hilfreich)

Zitat (von TanteSteuer):
wer erbt und wann beginnt die Frist für eine Erbschaftsausschlagung für folgende Situation:
Person A, geschieden, stirbt ohne Testament.

Erben sind die Kinder von A. Die Ausschlagungsfrist beginnt mit der Kenntnis des Todes der Mutter.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html
Zitat:
Erhalten die KG ein Schreiben vom Nachlassgericht mit der Information, dass sie Erben geworden sind und beginnt damit die 6 Wochenfrist zur Ausschlagung?

Ja.

Wenn der Nachlass überschuldet ist, ist es auch möglich, dass keine weiteren Erben ermittelt und angeschrieben werden.

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