Guten Tag,
wie schon im Betreff geschrieben, folgendes Szenario:
Alleinstehender Mann (verwitwet), keine KInder, (Eltern verstorben), hat eine Halbschwester, keine Kinder, (Eltern verstorben) und einen Cousin, keine Kinder (Eltern verstorben).
Wer oder nicht, könnte im Todesfall des Mannes erben?
Erbfolge Halbschwester, Cousin
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wer oder nicht, könnte im Todesfall des Mannes erben? Zunächst mal derjenige, der im Testament steht. Ansonsten die Halbschwester.
Oh, ich habe vergessen, dass kein Testament existiert. Dann dürfte die Antwort wahrscheinlich die Gleiche sein.
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ZitatOh, ich habe vergessen, dass kein Testament existiert. Dann dürfte die Antwort wahrscheinlich die Gleiche sein. :
So ist es.
Der Cousin -ich vermute mal, das bist du- ist nicht erbberechtigt, da der Verstorbene eine Schwester hat.
Dass die Schwester nur "halb" ist, spielt keine Rolle.
Guten Abend Doppelpunkt,
in deinem Fall gilt die gesetzliche Erbfolge, da kein Testament vorhanden ist.
Die Halbschwester gehört zur 2. Ordnung (Abkömmling eines Elternteils) und erbt allein, wenn sie lebt – auch wenn sie „nur" eine Halbschwester ist. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zu Vollgeschwistern.
Der Cousin gehört zur 4. Ordnung und kommt nur zum Zug, wenn aus der 2. oder 3. Ordnung niemand mehr da ist – was hier nicht zutrifft.
Kurz gesagt: Die Halbschwester erbt alles. Der Cousin geht leer aus.
Viele Grüße
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