Erbfolge Kinder / Neffen Nichten / Schwägerin

30. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
xflieger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge Kinder / Neffen Nichten / Schwägerin

Hallo,

bin mir bei dem folgenden Fall unsicher:

Die Eltern "Z" von Hr. "X" und Frau "Y" sterben. --> X und Y erben. Soweit normaler Erbfall.

1. Herr X (also Sohn) stirbt danach. Hinterläßt Ehefrau und 2 Kinder (Sohn "a" und Tochter "b").

2. Nach 1 Jahr verstirbt Fr. Y (ohne Mann, ohne Kinder).

zu 1. Wer bekommt den von Hrn. X von seinen Eltern geerbten Anteil nach dessen Tod?
Hat seine Ehefrau (=Schwägerin von Y) überhaupt Anspruch darauf?
Oder fällt er erstmal an Frau Y zurück?
Oder an die Kinder a und b (=Neffe und Nichte von Y)?
Oder 1/2 an Ehefrau von X und je 1/4 für die Kinder von X?

zu 2. Hat dieselbe Ehefrau (Witwe) von X nach dem Tod von Frau Y (also Ihrer Schwägerin) Anspruch auf das Erbe von Frau Y? Oder erben am Ende nur a und b (also Neffe und Nichte)?

Zusammengefasst ist die Frage: Auf welchen Anteil aus dem Nachlass von Z hat die Ehefrau (Witwe) von X (=Mutter von a und b, = Schwägerin von Frau Y) Anspruch, wenn am Ende Frau Y auch gestorben ist?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

Unter der Annahme, dass keine Testamente, Eheverträge und weitere Angehörigen vorhanden sind:

Was Herr X geerbt hat, ist Teil seines Vermögens. Es wird nicht gesondert ausgewiesen.

Beim Ableben von Herrn X erbt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens von Herrn X und die Kinder je einen Viertel.

Bei Ableben von Frau Y erben der Neffe und die Nichte von Frau Y je die Hälfte.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xflieger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die Annahme ist richtig.
Dann haben also am Ende:

vom Haus, das an Hr. X und Fr. Y vererbt wurde,
- die Ehefrau 1/4
- pro Kind je 3/8

vom alleinigen Vermögen von Fr. Y
- je ein Kind 1/2.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19227 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat:
Ja, die Annahme ist richtig.
Dann haben also am Ende:

vom Haus, das an Hr. X und Fr. Y vererbt wurde,
- die Ehefrau 1/4
- pro Kind je 3/8

vom alleinigen Vermögen von Fr. Y
- je ein Kind 1/2.

Richtig.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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