Hallo,
bin mir bei dem folgenden Fall unsicher:
Die Eltern "Z" von Hr. "X" und Frau "Y" sterben. --> X und Y erben. Soweit normaler Erbfall.
1. Herr X (also Sohn) stirbt danach. Hinterläßt Ehefrau und 2 Kinder (Sohn "a" und Tochter "b").
2. Nach 1 Jahr verstirbt Fr. Y (ohne Mann, ohne Kinder).
zu 1. Wer bekommt den von Hrn. X von seinen Eltern geerbten Anteil nach dessen Tod?
Hat seine Ehefrau (=Schwägerin von Y) überhaupt Anspruch darauf?
Oder fällt er erstmal an Frau Y zurück?
Oder an die Kinder a und b (=Neffe und Nichte von Y)?
Oder 1/2 an Ehefrau von X und je 1/4 für die Kinder von X?
zu 2. Hat dieselbe Ehefrau (Witwe) von X nach dem Tod von Frau Y (also Ihrer Schwägerin) Anspruch auf das Erbe von Frau Y? Oder erben am Ende nur a und b (also Neffe und Nichte)?
Zusammengefasst ist die Frage: Auf welchen Anteil aus dem Nachlass von Z hat die Ehefrau (Witwe) von X (=Mutter von a und b, = Schwägerin von Frau Y) Anspruch, wenn am Ende Frau Y auch gestorben ist?
Erbfolge Kinder / Neffen Nichten / Schwägerin
30. November 2016
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Frage vom 30. November 2016 | 13:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge Kinder / Neffen Nichten / Schwägerin
#1
Antwort vom 30. November 2016 | 16:13
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 613x hilfreich)
Unter der Annahme, dass keine Testamente, Eheverträge und weitere Angehörigen vorhanden sind:
Was Herr X geerbt hat, ist Teil seines Vermögens. Es wird nicht gesondert ausgewiesen.
Beim Ableben von Herrn X erbt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens von Herrn X und die Kinder je einen Viertel.
Bei Ableben von Frau Y erben der Neffe und die Nichte von Frau Y je die Hälfte.
#2
Antwort vom 30. November 2016 | 17:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, die Annahme ist richtig.
Dann haben also am Ende:
vom Haus, das an Hr. X und Fr. Y vererbt wurde,
- die Ehefrau 1/4
- pro Kind je 3/8
vom alleinigen Vermögen von Fr. Y
- je ein Kind 1/2.
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#3
Antwort vom 30. November 2016 | 23:24
Von
Status: Legende (19227 Beiträge, 10349x hilfreich)
Zitat:Ja, die Annahme ist richtig.
Dann haben also am Ende:
vom Haus, das an Hr. X und Fr. Y vererbt wurde,
- die Ehefrau 1/4
- pro Kind je 3/8
vom alleinigen Vermögen von Fr. Y
- je ein Kind 1/2.
Richtig.
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