Erbfolge - Nachlassverweigerung-Notar?

27. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
DER Fragende 112
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge - Nachlassverweigerung-Notar?

Hallo,schilder als 1. mal mein Schreiben ,daß bei mir eingegangen ist:

Sehr geehrter Herr...,
nachdem Ihre Mutter die Erbschaft ausgeschlagen hat,dürfen Sie soweit hier bekannt ist Erbe oder Miterbe geworden sein.Auch Sie können die Erbschaft nach Paragraph...des BGB ausschlagen,indem Sie dem Nachlassgericht eine Ausschlagserklärung einreichen,bei der ihre Unterschrift durch einen Notar beglaubigt ist.Frist:6 Wochen.Sie beginnt ....mit dem Schreiben,bei testamentarischer Erbfoge frühestes mit Eröffnung des Testamentes.
Meine Fragen dazu:
1.Muss meine Unterschrift notariell beglaubit sein,für den Fall der Fälle.
2.Findet noch eine Testamentseröffnung statt und findet daher die Frist ab dort statt?
3.Kann man vorher schon herausfinden was man erbt?

Vielen Dank für eure Meinungen!!!

-- Editiert von Der Fragende 112 am 27.12.2007 18:34:54

Testament oder Erbe?

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