Erbfolge - Opa - Kinder - Enkel

11. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)
Erbfolge - Opa - Kinder - Enkel

Hallo an alle,

habe eine Frage:

Es lebt nur noch der Opa, dieser hat drei erwachsene Kinder, eine Tochter (hatte einen Sohn) ist gestorben. Wenn der Opa stirbt dann treten in die Erbfolge die noch leben Kinder des Opas und dann auch der Enkel (Sohn der Verstorbenen Tochter)??

Ich wäre der Meinung ja - mein Mann sagt nein! Wer hat recht??

Gruß
poloedi




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Du hast Recht, die Kinder des verstorbenen Kindes treten in die Erbfolge ein.

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#2
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

was kann ich machen, wenn ich vom Tod des Opas nichts erfahre, innerhalb der 6 Wochen! Habe nämlich schon seit Jahren keinen Kontakt mehr zum Opa und die beiden Tanten wohnen nicht in meiner Nähe und auch hier habe ich keinerlei Kontakt.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Welche sechs Wochen meinst du? Meinst du die Ausschlagungsfrist?



-- Editiert am 11.06.2009 18:46

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#4
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Ja die Ausschlagungsfrist von 6 wochen

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Ein Erbe kannst du nur ausschlagen, wenn du überhaupt Erbe geworden bist, es wäre auch möglich, dass dein Großvater die gesetzliche Erbfolge ändert und du gar nicht Erbe wirst.

Falls du Erbe bist, kannst du die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen ausschlagen.
Diese Frist (sechs Wochen) fängt erst an zu laufen, wenn du vom Anfall der Erbschaft erfahren hast.

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#6
 Von 
guest-12322.07.2010 14:32:41
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 20x hilfreich)

Wird das im Ernstfall nicht angezweifelt?? Wie sollte ich beweisen, das ich wirklich nichts vom Todesfall gewusst habe??

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4669x hilfreich)

Du musst bei der Ausschlagung ggf. angeben, wann du vom Anfall der Erbschaft erfahren hast (z.B. durch Brief des Nachlassgerichts vom oder durch Gespräch mit XY etc.)

Du hast nur dann was zu befürchten, wenn du falsche Angaben gemacht hast.

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