Der Fall:
Mann verstorben. Ohne Kinder.
Mutter und Schwester leben noch. 2 Halbgeschwister aus erster Ehe des verstorbenen Vaters leben noch. Nach Tod des Vaters wurden auch die Halbgeschwister ausbezahlt. Mutter heiratete später wieder, dieser Mann ist auch schon verstorben.
Sind die Halbgeschwister jetzt erneut erbberechtigt und wenn ja, mit welchem Anteil?
Erbfolge - Sind die Halbgeschwister erbberechtigt und wenn ja, mit welchem Anteil?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Die Mutter bekommt alles. Die Geschwister würden nur eine Rolle spielen, wenn die Mutter nicht mehr leben würde (gerade Linie endet zur Zeit bei der Mutter).
Wenn die Mutter stirbt, wird die jetzt allein noch überlebende Tochter alles erhalten - es sei denn ein Testament existiert.
Ich glaube, die gesetzliche Erbfolge würde wie folgt aussehen:
Als Erben 2. Ordnung wäre der gesetzliche Erbteil der Eltern jeweils 1/2.
Nachdem der Vater vorverstorben ist, treten an dessen Stelle gemäß § 1925 Abs. 3 BGB
dessen Abkömmlinge. Daher muss der Erbteil des vorverstorbenen Vaters auf dessen 3 Kinder verteilt werden (1/2 : 3), so dass sich folgende gesetzliche Erbteile ergeben:
Mutter des Verstorbenen: 1/2
Schwester und die beiden Halbgeschwister des Verstorbenen: je 1/6
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Antwort von Lundi ist korrekt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten