Erbfolge - Sind die Halbgeschwister erbberechtigt und wenn ja, mit welchem Anteil?

27. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kunkler
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge - Sind die Halbgeschwister erbberechtigt und wenn ja, mit welchem Anteil?

Der Fall:
Mann verstorben. Ohne Kinder.
Mutter und Schwester leben noch. 2 Halbgeschwister aus erster Ehe des verstorbenen Vaters leben noch. Nach Tod des Vaters wurden auch die Halbgeschwister ausbezahlt. Mutter heiratete später wieder, dieser Mann ist auch schon verstorben.
Sind die Halbgeschwister jetzt erneut erbberechtigt und wenn ja, mit welchem Anteil?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Die Mutter bekommt alles. Die Geschwister würden nur eine Rolle spielen, wenn die Mutter nicht mehr leben würde (gerade Linie endet zur Zeit bei der Mutter).
Wenn die Mutter stirbt, wird die jetzt allein noch überlebende Tochter alles erhalten - es sei denn ein Testament existiert.

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#2
 Von 
Lundi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich glaube, die gesetzliche Erbfolge würde wie folgt aussehen:

Als Erben 2. Ordnung wäre der gesetzliche Erbteil der Eltern jeweils 1/2.
Nachdem der Vater vorverstorben ist, treten an dessen Stelle gemäß § 1925 Abs. 3 BGB dessen Abkömmlinge. Daher muss der Erbteil des vorverstorbenen Vaters auf dessen 3 Kinder verteilt werden (1/2 : 3), so dass sich folgende gesetzliche Erbteile ergeben:

Mutter des Verstorbenen: 1/2
Schwester und die beiden Halbgeschwister des Verstorbenen: je 1/6

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49383 Beiträge, 17367x hilfreich)

Die Antwort von Lundi ist korrekt.

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