Erbfolge bei Ausschlagung (Ehegattenerbrecht)

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nemora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge bei Ausschlagung (Ehegattenerbrecht)

Hallo,

folgender Sachverhalt: Schwiegervater ist verstorben, es gibt kein Testament. Die Ehefrau lebt noch und soll Alleinerbin werden. Meine Frau ist die einzige Tochter, wir haben 2 Kinder. Die Eltern/Großeltern des Erblasser sind ebenfalls schon lange tot. Er hat einen Bruder, dieser hat 2 Kinder ,die haben wieder 2 Kinder.

Wir wollen das Erbe ausschlagen (-> wegen Baukindergeld, in einem anderen Thread behandelt), und uns wurde nun beim Nachlassgericht gesagt das auch die Kinder des Bruders sowie alle weiteren lebenden Verwandten ausschlagen müssen, damit die Ehefrau Alleinerbin wird. Ist das richtig? Ist es nicht so das die Ehefrau vorrang hat vor Erben der dritten Generation?

Ich war der Meinung das wir beim Nachlassgericht das Erbe ausschlagen, direkt auch für unsere Kinder (Enkel des Erblassers). Dann muss der Bruder des Erblassers ausschlagen.

Jetzt müssen auch die beiden Kinder des Bruders ausschlagen, und damit wäre doch die gesamte 2te Generation abgedeckt und die Ehefrau des Erblassers Alleinerbin? Oder müssen auch die Kinder der Kinder des Bruders (->Großneffen...?) ausschlagen?

(Alle Kinder sind minderjährig)

Ich bin leider bisher aus den gefundenen anderen Beiträgen nicht schlau geworden!

Falls jemand helfen kann wäre ich sehr dankbar!

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Die Kinder des Bruders, sowie auch deren Kinder sind gesetzliche Erben zweiter Ordnung (§ 1925 BGB ). Erben Dritter Ordnung wären Großeltern und deren Abkömmlinge. Es müssten daher hier auch die Kinder des Bruders und auch deren Kinder ausschlagen damit die Ehefrau allein erbt.

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#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(412 Beiträge, 93x hilfreich)

Das ist so richtig geschildert. Das Erbrecht der Ehefrau neben den einzelnen Ordnungen und dessen Höhe ergibt sich aus § 1931 BGB . Sind also Erben der ersten Ordnung nicht mehr vorhanden, so erbt die Ehefrau neben Erben der zweiten Ordnung. Die Brüder sind die Erben der zweiten Ordnung. Will man also die Erbschaft auf die Ehefrau "lenken", müssen alle anderen gesetzlichen Erben ausschlagen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49322 Beiträge, 17351x hilfreich)

Zitat:
Jetzt müssen auch die beiden Kinder des Bruders ausschlagen, und damit wäre doch die gesamte 2te Generation abgedeckt und die Ehefrau des Erblassers Alleinerbin? Oder müssen auch die Kinder der Kinder des Bruders (->Großneffen...?) ausschlagen?


Ja, alle genannten Personen müssen ausschlagen, damit die Frau Allerbin wird.

Es gibt auch noch anderen Möglichkeiten, damit die Frau Alleineigentümerin des Hauses wird, wie z.B. die Abschichtung, das Verschenken oder den Verkauf des Erbteils.

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#4
 Von 
Nemora
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die Antworten (Der Button "Hilfreich" funktioniert leider bei mir nicht...?). Wir gehen jetzt alle zum Notar und schlagen aus... Ich war irgendwie der Meinung das die Erben dritter Generation, also die Kinder der Kinder des Bruders, schon nicht mehr relevantz sind... Danke für die Antworten!

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