Erbfolge bei Cousinen, mit/ohne Testament

27. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 60x hilfreich)
Erbfolge bei Cousinen, mit/ohne Testament

Hallo zusammen, folgendes Szenario:

Eine Frau hat ein Haus (Wert 300.000€) und 30.000€ Barvermögen. Sie hat keine Kinder oder Geschwister, aber drei Cousinen ersten Grades (C1, C2, C3). C3 ist schon tot, hat aber zwei Kinder (K1, K2).

Ist es richtig, dass nach dem Tode der Frau gemäß der gesetzlichen Erbfolge gilt:
C1 10.000€ (1/3)
C2 10.000€ (1/3)
K1 5.000€ (1/6)
K2 5.000€ (1/6)
Das Haus gehört allen zusammen und man muss sich einigen, was damit zu tun ist.

Szenario 2:
Gleich wie oben, nur hat die Frau einer nahestehenden Person (nicht verwandt) per Testament Haus und Geld vermacht.
Ist es richtig, dass die oben genannten Personen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils haben (nicht aber auf das Haus an sich)?
Also:
C1 50.000€ + 5.000€ (1/6 von Haus und Barvermögen)
C2 50.000€ + 5.000€ (1/6 von Haus und Barvermögen)
K1 25.000€ + 2.500€ (1/12 von Haus und Barvermögen)
K2 25.000€ + 2.500€ (1/12 von Haus und Barvermögen)

Vielen Dank schon mal.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Nicht das Bar verteilen, denn so ein Haus kostet. Erst wird das Haus verwertet und dann alle Kosten bezahlt und dann teilt man das Bargeld.
Der Pflichtteil ist von allem abzurechnen.

Jeder kann die Zwangsversteigerung des Hauses anleiern.... also einigen !!

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#2
 Von 
guest-12308.04.2023 19:45:01
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 16x hilfreich)

Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge (Kinder, Enkel) sowie die Eltern des Erblassers, alle anderen nicht. Zudem gibt es einen Pflichtteil nur dann, wenn man enterbt wurde oder das zugewandte Erbe beschwert ist (z.B. mit Vermächtnissen oder Testamentsvollstreckung); dies kann nur per Testament geschehen. Im vorliegenden Fall ist eine Erbengemeinschaft entstanden, die sich über die Auseinandersetzung des Erbes einig werden muss. Dabei gehört das Erbe allen gemeinsam. Zuerst sollte man also alle Verbindlichkeiten begleichen und danach sehen, wie der Rest des Erbes aufgeteilt werden soll.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Ist es richtig, dass nach dem Tode der Frau gemäß der gesetzlichen Erbfolge gilt:
C1 10.000€ (1/3)
C2 10.000€ (1/3)
K1 5.000€ (1/6)
K2 5.000€ (1/6)


Nur dann, wenn C1, C2 und C3 Geschwister sind oder unterschiedliche Eltern hatten. Sollte es sich um zwei Geschwister und ein Einzelkind handeln, so ergibt sich eine andere Erbfolge.

Zitat:
Das Haus gehört allen zusammen und man muss sich einigen, was damit zu tun ist.


Richtig

Zitat:
Ist es richtig, dass die oben genannten Personen Anspruch auf Auszahlung des Pflichtteils haben


Nein, Cousins und Cousinen haben keinen Pflichtteilsanspruch. Es gilt daher ausschließlich die testamentarische Erbfolge.

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#4
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von car4000):
Eine Frau hat ein Haus (Wert 300.000) und 30.000€ Barvermögen.
.....
Szenario 2: ..... die Frau (hat) einer nahestehenden Person (nicht verwandt) per Testament Haus und Geld vermacht.
Zitat (von dimo1991):
Zudem gibt es einen Pflichtteil nur dann, wenn man enterbt wurde

das ist enterbt (wenn es um Abkömmlinge, nicht Cousinen, ginge)

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