Erbfolge bei Erbteilsverzicht und gleichzeitig keine Nachkommen

31. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
NetterUser684
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge bei Erbteilsverzicht und gleichzeitig keine Nachkommen

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Mein Vater (mittlerweile verstorben) hat von seinen Eltern zu Lebzeiten Bargeld zum Hausbau bekommen. Im Gegenzug hat er einen Erbverzichtsvertrag unterschrieben.

Der Wortlaut aus dem Vertrag ist folgender:

" Ich,....(Sohn)..... habe von meiner Mutter (...) bereits erhebliche Zuwendungen erhalten. Ich verzichte hiermit für mich und meine Abkömmlinge auf mein gesetzliches Erb-Pflichtteilsrecht nach ihr.

Ich,...(Mutter).... erkläre mich mit dem vorstehenden Verzicht meines Sohnes erinverstanden und nehme ihn an.

Den Wert des Verzichtes schätzen wir unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Vermögens der Mutter, des dem Verzichtenden daran zustehenden Erbteils und noch zu erwartender Vermögensänderung auf (Achtung, Wert geändert) 100.000 DM"

Der Vertrag wurde vom Notar erstellt und unterschrieben.

Mein Vater hat uns Kinder als Nachkommen.
Ebenso hat er eine Schwester, die einen Sohn hat (Neffen), der mit einer Lebensgefährtin (nicht verheiratet) zusammen wohnt. Weiter gibt es keinerlei Verwandten mehr.

Preisfrage:
Wenn die Schwester stirbt, erbt ja Ihr Sohn das Vermögen. Aber wie geht es danach weiter, wenn es keine Testamente von den entsprechenden Personen gibt und der Sohn (unverheiratet, keine Nachkommen) stirbt ?

Zusatzfrage:
Da der Vertrag von 1998 ist, haben sich die Vermögenswerte was Immobilien getrifft, etwas vermehrt. Spielt das eine Rolle oder ist das egal, da es durch den Vertrag abgegolten ist ? Der überwiegende Teil des Vermögens besteht aus Immobillien und Ländereien".

Kann das Vermögen wieder auf uns Kinder "zurückspringen" oder wer erbt es dann ?

Vielen Dank schonmal fürs Lesen & Antworten.

Gruß,
NetterUser684

-- Editiert von User am 31. Juli 2026 12:35




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Der Vertrag beinhaltet lediglich einen Pflichtteilsverzicht, jedoch keinen Erbverzicht.

Sollte es kein anderslautendes Testament geben, dann Erben der Vater und seine Schwester je 50% von deren Mutter.

Zitat (von NetterUser684):
Aber wie geht es danach weiter, wenn es keine Testamente von den entsprechenden Personen gibt und der Sohn (unverheiratet, keine Nachkommen) stirbt ?

Wenn es keine Erben 1. und 2. Ordnung gibt, dann kommen die Erben 3. Ordnung (also ihr) zum Zuge. Der Pflichtteilsverzicht Eures Vaters gegenüber seiner Mutter ist dafür irrelevant.

Zitat (von Netter User684):
Da der Vertrag von 1998 ist, haben sich die Vermögenswerte was Immobilien getrifft, etwas vermehrt. Spielt das eine Rolle

Nein.

Eine Rolle könnte es spielen, wenn die Angabe aus 1998 bezüglich der damaligen Vermögenswerte viel zu niedrig war.



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#2
 Von 
NetterUser684
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@hh

Danke dir für die Antwort.

Ich habe es oben halbrichtig abgetippt.
Es muss heißen:

"....Ich verzichte hiermit für mich und meine Abkömmlinge auf mein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht..."

Sorry, war mein Fehler.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13681 Beiträge, 4863x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Vertrag beinhaltet lediglich einen Pflichtteilsverzicht, jedoch keinen Erbverzicht.

Sicher?

Zitat (von NetterUser684):
ch verzichte hiermit für mich und meine Abkömmlinge auf mein gesetzliches Erb-Pflichtteilsrecht

Umfasst das nicht beides?

Edit:
Hat sich mit der Richtigstellung überschnitten.

-- Editiert von User am 31. Juli 2026 13:34

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#4
 Von 
NetterUser684
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Umfasst das nicht beides?


Ja, war mein Fehler, ich hab es falsch abgetippt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NetterUser684
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn es keine Erben 1. und 2. Ordnung gibt, dann kommen die Erben 3. Ordnung (also ihr) zum Zuge. Der Pflichtteilsverzicht Eures Vaters gegenüber seiner Mutter ist dafür irrelevant.


Auch wenn es den (unten korrigierten) Erbteilsverzicht für Abkömmlinge gibt ? Hab irgendwo gelesen, dass es dann dem Staat zufällt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50241 Beiträge, 17587x hilfreich)

Zitat (von NetterUser684):
Auch wenn es den (unten korrigierten) Erbteilsverzicht für Abkömmlinge gibt ?

Ja, der Verzicht gilt ausschließlich bezüglich der Erbschaft von der Mutter.

Es betrifft nicht die Erbschaften von anderen Personen, auch dann nicht, wenn man nur über die Mutter mit diesen verwandt ist. Voraussetzung ist, dass die Mutter bereits verstorben ist, wenn der weitere Erbfall eintritt.

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