Hallo,
ein Ehepaar ist kinderlos und ein Partner stirbt. Beide haben noch Geschwister bzw. eine Mutter.
Können beide per Testament regeln, dass die gesetzliche Erbfolg (in dem Fall würden ja die Geschwister bzw. die Mutter miterben!?) nicht eintritt, sondern dass der jeweils überlebende Partner über das komplette Vermögen verfügen kann - die anderen Familienmitglieder keinen Anspruch auf das Pflichtteil haben, bis der letzte Partner auch verstorben ist?
Erbfolge bei Paar ohne Kinder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja, das kann so testamentarisch geregelt werden.
Wenn Eltern enterbt werden, dann können sie einen Pflichtteilsanspruch einfordern.
Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Man sollte bedenken, dass ohne eine zusätzliche Regelung darüber, was mit dem Nachlass nach dem Tod beider Ehegatten passiert, dieser Nachlass vollständig in der Verwandtschaft des Längerlebenden verbleibt. Die Verwandtschaft des zuerst Versterbenden geht leer aus.
Wenn jedoch so eine Bestimmung aufgenommen wird, dann kann der Längerlebende diese bestimmung nicht mehr ändern, nachdem ein Ehegatte verstorben ist.
Danke für die Antwort.
Die betroffene Ehefrau war der Meinung, dass durch ihre Heirat automatisch der Ehemann bzw. sie alleine erben würde. Sie wusste nicht, dass Eltern -wenn keine Kinder da sind- auch noch zu den Erbberechtigten gehören. Ich dachte allerdings, das sei auch bei Geschwistern der Fall. Du schreibst jedoch, dass Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch haben, nur die Eltern.
Noch eine letzte Frage:
Wie verhält es sich, wenn ein Ehepartner NUR noch Geschwister hinterliesse (keine Eltern mehr hätte). Bleibt dann der Nachlass allein dem hinterbliebenen Ehepartner oder muss er in dem Fall doch noch mit den Geschwistern der/des Toten teilen?
Danke!!
Editiert: Beim Lesen ist mir mein Denkfehler aufgefallen: Die Geschwister können ja einfach enterbt werden -per Testament- ist das richtig gedacht?
-- Editiert von HeHe am 27.03.2007 15:19:34
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Die Geschwister sind gesetzlich erbberechtig, haben jedoch keinen Pflichtteilsanspruch. Testamentarisch können sie daher vollständig enterbt werden.
Eltern und Geschwister sowie Nichten und Neffen sind Erben 2. Ordnung. Gegenüber Erben 2. Ordnung erbt der Ehegatte gesetzlich 75%. Die übrigen 25% gehen dann an die Erben 2. Ordnung.
Pflichtteil und gesetzlicher Erbteil sind nicht das Gleiche. Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind nur Ehegatte, Eltern, Kinder, Enkel usw., nicht jedoch Geschwister, Nichten, Neffen und Erben höherer Ordnungen. Der Pflichtteil kommt dann zum Tragen, wenn jemand testamentarisch enterbt wurde. Ohne Testament gibt es nur gesetzliche Erben, jedoch keine Pflichtteile.
Ohne Testament ist der Ehegatte daher nicht automatisch Alleinerbe.
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