hallo,
folgender fiktiver Fall:
Der Vererber hat 2 Töchter, Tochter A und Tochter B.
Tochter A ist verheiratet hat 3 Kinder, Tochter B verwitwet und hat auch 3 Kinder.
Tochter B ist im Pflegeheim, aber geschäftsfähig. Nun wurde festgestellt, dass Tochter A ihre Schwester bedrängt, doch im Fall der Fälle das Erbe
auszuschlagen,
Frage: Wenn dies das nach dem Tod des Erblassers tut, treten dann die Kinder von ihr an ihre Stelle oder erbt Schwester A alles ??
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Erbfolge bei ausschlagung Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Wenn B das Erbe ausschlägt, erben ihre Kinder.
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Danke schon mal.
Kann Tochter A u.U. über eine notarielle Regelung B zum Verzicht auf das Erbe veranlassen, so dass deren Kinder auch vom Erbe ausgeschlossen werden ?
Evtl. ein Verzicht auf den Erbteil ?
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Wenn zu Lebzeiten ein notarieller Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen wird, "gilt" dieser auch für die Abkömmlinge.
Der Notar wird eingehend belehren; im "Normalfall" wird ein solcher Vertrag geschlossen, wenn der Erbe vorab ausgezahlt wird.
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Dafür ist aber ein Notar zwingend notwendig, oder ?
Ein Vertrag zwischen den Schwestern reicht nicht aus ?
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Dafür ist aber ein Notar zwingend notwendig, oder ?
Sowohl ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag (zu Lebzeiten des Erblassers) oder die Übertragung des Erbteils (nach dem Tod des Erblassers) bedarf der notariellen Beurkundung.
Ein Vertrag zwischen den Schwestern reicht nicht aus ?
Nein.
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