Erbfolge bei ausschlagung Erbe

11. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)
Erbfolge bei ausschlagung Erbe

hallo,

folgender fiktiver Fall:

Der Vererber hat 2 Töchter, Tochter A und Tochter B.

Tochter A ist verheiratet hat 3 Kinder, Tochter B verwitwet und hat auch 3 Kinder.

Tochter B ist im Pflegeheim, aber geschäftsfähig. Nun wurde festgestellt, dass Tochter A ihre Schwester bedrängt, doch im Fall der Fälle das Erbe auszuschlagen,

Frage: Wenn dies das nach dem Tod des Erblassers tut, treten dann die Kinder von ihr an ihre Stelle oder erbt Schwester A alles ??

-----------------
" "




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

Wenn B das Erbe ausschlägt, erben ihre Kinder.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Danke schon mal.

Kann Tochter A u.U. über eine notarielle Regelung B zum Verzicht auf das Erbe veranlassen, so dass deren Kinder auch vom Erbe ausgeschlossen werden ?

Evtl. ein Verzicht auf den Erbteil ?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

Wenn zu Lebzeiten ein notarieller Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen wird, "gilt" dieser auch für die Abkömmlinge.

Der Notar wird eingehend belehren; im "Normalfall" wird ein solcher Vertrag geschlossen, wenn der Erbe vorab ausgezahlt wird.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7444 Beiträge, 1635x hilfreich)

Dafür ist aber ein Notar zwingend notwendig, oder ?
Ein Vertrag zwischen den Schwestern reicht nicht aus ?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8633 Beiträge, 4685x hilfreich)

Dafür ist aber ein Notar zwingend notwendig, oder ?
Sowohl ein Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag (zu Lebzeiten des Erblassers) oder die Übertragung des Erbteils (nach dem Tod des Erblassers) bedarf der notariellen Beurkundung.

Ein Vertrag zwischen den Schwestern reicht nicht aus ?
Nein.


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.587 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.