Hallo Ihr,
vielleicht könnt ihr mir ja helfen!
Ich bin geborene Österreicherin, mein Vater Deutscher(Bayern).
Mein Vater war nie mit meiner Mutter verheiratet und ich bin die erstgeborene Tochter.
Meine Mutter hat sich von meinem Vater getrennt.
Er hat sich wiederverheiratet mit einer Deutschen Frau und bekam nochmals 2 Kinder.
Hat sich aber von dieser Frau wieder scheiden lassen.
Ich komme und kam nie gut mit meinem Vater aus, es gab zwar hin und wieder Kontakt...aber er glaubte ich wäre immer nur auf materielle Dinge aus. Was aber nie der Fall war!
Mein Vater besitzt in DE zwei gutgehende (seine Aussage) Speditionen. Er vermittelte mir das ich nach seinem Tod eine beträchtliche Summe erben würde.
Bei einem Streit zwischen uns habe ich ihm schriftlich (sms) mitgeteilt das ich auf mein Erbe verzichte!
Meine Frage ist jetzt falls mein Vater sterben sollte und auf diesen beiden Speditionen immense Schulden lasten würden, müsste ich die Schulden als "erstgeborene" übernehmen?
Ich kann leider nur von der Österreichischen Gesetzgebung ausgehen und die sagt mir ich kann das Erbe auch ablehnen oder so irgendwie....!
Ist es mit dem DE Gesetz anders? bzw. wäre auch die Erbfolge anders quasi "eheliche Kinder " vor unehelichen?
Oder gilt auch hier "erstgeboren"!
Meine verwirrten Fragen tun mir leid, aber habe keinen blassen Schimmer wie das zwischen DE und Ö ablaufen könnte!
Denn selbst bei den Alimenten fühlte sich kein Land zuständig weder DE noch Ö.
Danke
Lg redwingsangel
Erbfolge - eheliche Kinder vor unehelichen?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zunächst kommt es darauf an, ob dein Vater ein Testament hinterlassen wird.
Wenn ja, gilt die Erbeinsetzung in diesem Testament.
Wenn nicht, gilt die gesetzliche Erbfolge und die leiblichen Kinder erben je zu einem Drittel. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder ehelich sind, oder nicht!
#Bei einem Streit zwischen uns habe ich ihm schriftlich (sms) mitgeteilt das ich auf mein Erbe verzichte!#
Deine SMS hat keine rechtliche Bedeutung! Ein Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.
Solltest du im Fall des Todes deines Vaters (Mitt)Erbe werden, hast du die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen auszuschlagen.
-- Editiert am 27.07.2009 18:09
quote:
Meine verwirrten Fragen tun mir leid, aber habe keinen blassen Schimmer wie das zwischen DE und Ö ablaufen könnte!
Denn selbst bei den Alimenten fühlte sich kein Land zuständig weder DE noch Ö.
Da dein Vater Deutscher ist, du wirst nach Deutschem Recht erben, unabhängig davon, ob du in Deutschland, Österreich oder woanders wohnst.
Die leiblichen (und sogar die adoptieren) Kinder erben je zu einem Drittel (JE NACH SITUATION). D.h. wenn die nur 3 Kinder sind und der Vater inzwischen nicht wiederheiratet, da dann gelten andere Quoten natürlich.
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Wenn sich der Erbe bei Beginn der Ausschlagungsfrist im Ausland aufhält, gilt statt der 6-wöchigen eine 6-monatige Auschlagungfrist (gem. [URL=http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html]§ 1944 Abs. 3 BGB [/URL]).
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