Erbfolge - in Richtung des jüngeren Bruders soll eine Erbschaft ausgeschlossen werden. Geht das ?

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 211x hilfreich)
Erbfolge - in Richtung des jüngeren Bruders soll eine Erbschaft ausgeschlossen werden. Geht das ?

Mein Lebensgefährte ist ledig (immer schon gewesen) und hat keine Kinder. Es leben derzeit noch seine Eltern, die aber auch schon recht betagt sind. Darüber hinaus hat er zwei Brüder. Mit einem hat er sich schon vor Jahren zerstritten und seither keinen Kontakt mehr. Nun möchte er ausschließen, dass dieser Bruder oder dessen Nachkommen "irgendwann einmal" etwas von seinem Vermögen erben. Derzeit würden zwar eh die Eltern alles erben, aber wie sind ja auch nicht ewig da... und dann hätten ja beide Brüder einen Anspruch. Bei dem älteren Bruder wäre das ja ok; aber in Richtung des jüngeren Bruders soll eine Erbschaft ausgeschlossen werden. Geht das und wenn ja wie?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt. Daher kann man sie mit Hilfe eines Testamentes vollständig vom Erbe ausschließen.

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#2
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich glaube, dass Alouette gemeint hat, dass auch über den Umweg über die Eltern der eine Bruder nichts erben soll. Wenn nun die Eltern alles erben wird es wohl schwierig den einen Sohn in der Folge vom Erbe, das ursprünglich von Alouettes Freund stammte, fern zu halten. Eine Möglichkeit wäre über ein Testament die Eltern vom Erbe auszuschliessen, z.B. indem man den anderen Bruder als Alleinerben einsetzt und die Eltern bewegt auf ihren Pflichtanteil zu verzichten.

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#3
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Bisher haben wir lediglich erfahren, wer das Erbe nicht erhalten soll. Aber wer soll es denn erhalten?

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#4
 Von 
alouette75
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 211x hilfreich)

Es ist meinem Partner im Grunde egal, wer erbt. Darum hat er sich bisher keine Gedanken gemacht. Notfalls geht halt alles an den Fiskus. Ihm geht es in der Hauptsache darum, dass nichts an den jüngeren Bruder samt seiner "Sippschaft" geht. Kann man in diese Richtung irgendwie (wie?) einen Riegel schieben?

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Man kann Geschwister relativ einfach dadurch enterben, dass man in einem Testament eine andere Person oder auch z.B. eine gemeinnützige Organisation als Erben festlegt. Wenn Dein Lebensgefährte vor seinen Eltern verstirbt, dann hätten diese übrigens einen Pflichtteilsanspruch.

Was jedoch passiert, wenn man testamentarisch festlegt, wer nicht Erbe werden soll ohne dass ein Erbe genannt wird, ist mir nicht so ganz klar. Ich würde Deinem Lebensgefährten daher nahelegen, sich Gedanken darüber zu machen, wer denn seinen Nachlass erhalten soll.

Der einfache Satz in einem Testament: "Ich setze meinen Bruder XX als alleinigen Erben ein." reicht schon aus, damit der andere Bruder enterbt ist und keine Ansprüche mehr hat. wenn man jetzt noch den Fall absichern will, dass dieser bruder vor einem selbst stirbt, dann ergänzt man das Testament noch um den Satz: "Als Ersatzerben setze ich die Kinder meines Bruders XX ein."

Anstelle von "Bruder XX" kann man natürlich auch jede beliebige andere Person als Erben einsetzen.

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