Erbfolge - müssen Kinder Erbschein ihrer Mutter vorlegen, um erbberechtigt gegenüber Tante zu sein?

20. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ojosc
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfolge - müssen Kinder Erbschein ihrer Mutter vorlegen, um erbberechtigt gegenüber Tante zu sein?

Vater und Mutter sind verstorben. Wir waren fünf geschwister. In 2004 verstarb unsere erste schwester und hinterlässt vier kinder. Jetzt in 2009 verstarb unsere schwester resi. Sie hinterlässt eine kleinere summe geld. Nun sind der erbfolge nach ihre geschwister die erben. Da die erste schwester schon verstorben ist, erben deren kinder. Die haben damals keinen erbschein beantragt. War ja auch nur mobiliar da, dass man unter sich verteilt hat. Nun meine frage: müssen die kinder um erben zu können einen erbschein ihrer mutter vorlegen, um erbberechtigt gegenüber ihrer tante resi zu sein? Oder werden sie in diesem falle aus dem erbe rausfallen, weil sie damaqls eben keinen erbschein beantragt haben?


Mit freundlichen Grüßen
ojosc

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Nein, die Kinder der Schwester müssen keinen Erbschein bzgl. ihrer Mutter vorlegen.

Die Erbberechtigung gegenüber der Verstobenen hängt noch nicht einmal davon ab, ob die Kinder gegenüber ihrer eigenen Mutter überhaupt erbberechtigt waren. Der Vater der Kinder wäre z.B. nicht dadurch gegenüber der Tante erbberechtigt, dass er von der Mutter als (Allein-)Erbe eingesetzt wird.

Die Kinder müssen also lediglich nachweisen können, dass ihre Mutter und deren Eltern bereits verstorben ist, um selbst erbberechtigt zu sein. Dieser Nachweis erfolgt typischerweise durch die Vorlage einer Sterbeurkunde.

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