Erbfolge nach Ausschlagung?

3. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)
Erbfolge nach Ausschlagung?

Hallo!

Meine Tante ist vor einigen Wochen verstorben.
Ihr Mann und ihre Söhne haben das Erbe ausgeschlagen.
Wir anderen, die danach erbberechtigt wären, werden auch alle das Erbe ausschlagen. Auch meine Oma (Mutter der Verstorbenen).
Nun meine Frage.

Wenn meine Oma dann mal verstirbt, dann wären ja in erster Linie ihre Kinder erbberechtigt. Einen Ehemann gibt es nicht mehr.
Da aber die Söhne der verstorbenen Tochter das Erbe der Mutter ausgeschlagen haben, sind sie dann trotzdem noch erbberechtigt gegenüber ihrer Oma?

Oh , ich hoffe, es ist verständlich geschrieben.

LG beijing

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Die Ausschlagung hat keine Auswirkung auf die Erbfolge auf den Tod der Oma.
Es sind zwei getrennte Erbfälle.

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#2
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Danke cruncc1!

Dann muss also meine Oma in einen Testament verfügen, dass nur diese beiden Enkel nach ihrem Ableben nichts von ihr erben?

Sorry, dass ich nochmal frage.

LG beijing

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

#Dann muss also meine Oma in einen Testament verfügen, dass nur diese beiden Enkel nach ihrem Ableben nichts von ihr erben?#
??? Solange das jeweilige Elternteil (Abkömmling der Oma) noch lebt, haben die Enkel keinerlei gesetzliche Ansprüche.

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#4
 Von 
guest-12305.10.2009 11:06:01
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@cruncc1

hab doch geschrieben, dass die Enkel das Erbe ihrer verstorbenen Mutter ausgeschlagen haben.

@prinz

Danke. Also ab zum Notar und Testament machen.

Nochmals Danke an Euch.

LG beijing

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Enkel haben aber mindestens einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbes.

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#7
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@hh

Danke, das ist mir klar.

Aber diesen werden sie nicht einklagen. Da bin ich mir ziemlich sicher. Und so viel würde dann für diese beiden nicht dabei rauskommen. Da sind dann wohl die Kosten der Klage höher für die 2!

LG beijing

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