Hallo Gemeinde
Angenommen 4 Geschwister erben nach dem Tod des Vaters. Die Mutter ist bereits verstorben. Ein Testament gibt es nicht.
Die vier Kinder bilden also eine Erbengemeinschaft. Was ist, wenn einer der vier das Erbe ausschlägt? Geht dann das gesamte Erbe an die verbliebenen drei Geschwister, oder kommen dann noch die Kinder des Ausschlagenden zusätzlich in die Erbengemeinschaft?
LG
Michael