Erbfolge nach unerwartetem Todesfall

21. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
coolwater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge nach unerwartetem Todesfall

Hi

Folgende Konstellation:

Meine Oma hat vor Jahren ein Testament beim Notar machen lassen, in dem als Erbe meine Tante und mein Vater namentlich erwähnt wurden. Nun verstarb mein Vater unerwartet. Am Testament wurde seitdem nichts verändert. Inzwischen kommen Zweifel bei mir auf, ob wie denn nun die Erbfolge aussieht, da es sich ja nicht um eine gesetzliche Erbfolge handelt. Zu erwähnen ist noch, dass ich eine Schwester habe. Kann ich damit rechnen, dass der Anteil meines Vaters an meine Schwester und mich geht oder hätten dazu unsere beiden Namen mit im Testament erwähnt werden müssen?

Meine Oma befindet sich inzw. auch in einer Verfassung in der sich glaub ich das Testament nicht mehr ändern lässt. Zum Todeszeitpunkt meines Vaters war sie aber noch geistig zurechnungsfähig und es ist sicherlich nicht in
ihrem Interesse, dass meine Tante alles erbt. Da meine Tante aber sehr gerissen und hinterlistig ist, was sie schon des öfteren gezeigt hat, sind wir nun unsicher geworden. Ihr Mann ist auch Anwalt.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freun.

MfG coolwater

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Birke99
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)

Wenn einer der im Testament eingesetzten Erben verstorben ist, in diesem Fall also Ihr Vater, fällt der im Testament festgeschriebene Erbteil automatisch an die Erben Ihres Vaters. Dies sind in erster Linie die Kinder, also Sie und ev. Geschwister zu gleichen Teilen. Dies gilt nicht, falls Ihre Oma im Testament ausdrücklich eine andere Regelung getrofffen hat, für den Fall das einer der Erben vor ihr versterben sollte. Kennen Sie den genauen Wortlaut des Testamentes?

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#2
 Von 
coolwater
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut bezüglich eines Mietshauses lautet:

Das Grundstück,Gebäude und Freifläche steht im alleinige Eigentum der Frau X(meine Oma), bei deren Tode erhalten die vorgenannte Gebäude und Freifläche unser Sohn X (mein Vater) und unsere Tochter Y (meine Tante) zu je ein halb.

Um diese Sache geht es uns besonders!!

MfG Coolwater

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cussy
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 31x hilfreich)

So weit mir bekannt, geht dann die im Testament benannte Erbmasse für Ihren Vater an dessen Nachkommen weiter, sofern keine Ehefrau mehr vorhanden sein sollte, also an sie.
So wäre meines Wissens nach die gesetzliche Erbfolge, so fern ihr Vater nicht selber schon ein Testament verfasst haben sollte, in dem er etwas anderes verfügt.
Aber um darüber bestens Informiert zu werden, einfach mal einen Anwalt fragen!

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#4
 Von 
Birke99
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für den genauen Wortlaut.

Das heißt jetzt: Beim Tod Ihrer Oma erbt Ihre Tante die eine Hälfte. Die andere Hälfte geht an die Erben Ihres verstorbenen Vaters. Das heißt, Sie und ev. Geschwister teilen sich die andere Hälfte gleichmäßig.

Bemerkung zu Cussy: Ob der Vater auch ein Testament hinterlassen hat, ist nur dann wichtig, wenn in diesem Testament der Bezug zum Erbe der Oma besteht. Ist da nichts genannt, hat ein Testament des Vaters auch keine Auswirkung.
Viele Grüße

-- Editiert von Birke99 am 22.11.2005 16:24:10

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