Folgende Situation:
Eine Witwe erkrankt hat ein EFH und an Alzheimer. Sie hat 3 Kinder. Der älteste Sohn wiederum hat 2 Kinder - die anderen sind verheiratet aber Kindelos.
Die Witwe ist nicht mehr geschäftsfähig als ihr ältester Sohn stirbt (also der mit den 2 Kindern),
Zu Lebzeiten wurde der ältesten Enkelin das EFH der Oma versprochen, was aber nicht schriftlich fixiert wurde.
Hat die älteste Enkelin überhaupt noch einen Erbanspruch auf das Haus.. bzw. rücken die Enkel an nach, nachdem der älteste Sohn gestorben ist?
Die beiden Geschwister sind der Meinung, sie seien "Alleinerben" der EFH - stimmt das so????
Danke für Eure Hilfe
tightstar
Erbfolge - rücken die Enkel nach, nachdem der älteste Sohn gestorben ist?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
wenn tatsächlich kein Testament vorhanden ist gilt die gesetzliche Erbfolge.
mündliche Versprechungen, die die Großmutter irgendwann gemacht hat, sind in dem Fall nichts wert.
Die gesetzliche Erbfolge sieht in dem Fall so aus:
Witwe verstirbt - die drei Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. An die STelle des bereits verstorbenen Sohnes treten nun dessen Kinder, ebenfalls jeweisl zu gleichen Teilen.
2 Enkel je 1/6 und die beiden lebenden Kinder je 1/3
Schließe mich Nachtschwärmer an.
Das Erbe wird nach Stämmen verteilt. Drei Kinder bedeuten drei Stämme.
An die Stelle des verstorbenen Sohnes treten deshalb dessen Kinder. Das Erbe des verstorbenen Sohnes bleibt somit in dessem Stamm.
Nur wenn ein Stamm wegfallen würde erhöht sich das Erbteil der anderen Stämme.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Stimme zu.
super.......... vieln Dank.
Ihr habt mir sehr geholfen.
Hallo - ich noch mal.
Kennt jemand den/die §§ wo das drin verankert ist?
das wäre noch klasse
DAnke, tightstar
Man bezeichnet das als Eintrittsrecht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
13 Antworten
-
7 Antworten