Erbfolge - rücken die Enkel nach, nachdem der älteste Sohn gestorben ist?

3. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
tightstar
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge - rücken die Enkel nach, nachdem der älteste Sohn gestorben ist?

Folgende Situation:
Eine Witwe erkrankt hat ein EFH und an Alzheimer. Sie hat 3 Kinder. Der älteste Sohn wiederum hat 2 Kinder - die anderen sind verheiratet aber Kindelos.
Die Witwe ist nicht mehr geschäftsfähig als ihr ältester Sohn stirbt (also der mit den 2 Kindern),
Zu Lebzeiten wurde der ältesten Enkelin das EFH der Oma versprochen, was aber nicht schriftlich fixiert :dau: wurde.

Hat die älteste Enkelin überhaupt noch einen Erbanspruch auf das Haus.. bzw. rücken die Enkel an nach, nachdem der älteste Sohn gestorben ist?
Die beiden Geschwister sind der Meinung, sie seien "Alleinerben" der EFH - stimmt das so????

Danke für Eure Hilfe
tightstar

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

wenn tatsächlich kein Testament vorhanden ist gilt die gesetzliche Erbfolge.
mündliche Versprechungen, die die Großmutter irgendwann gemacht hat, sind in dem Fall nichts wert.

Die gesetzliche Erbfolge sieht in dem Fall so aus:
Witwe verstirbt - die drei Kinder sind zu gleichen Teilen erbberechtigt. An die STelle des bereits verstorbenen Sohnes treten nun dessen Kinder, ebenfalls jeweisl zu gleichen Teilen.
2 Enkel je 1/6 und die beiden lebenden Kinder je 1/3

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Schließe mich Nachtschwärmer an.

Das Erbe wird nach Stämmen verteilt. Drei Kinder bedeuten drei Stämme.

An die Stelle des verstorbenen Sohnes treten deshalb dessen Kinder. Das Erbe des verstorbenen Sohnes bleibt somit in dessem Stamm.

Nur wenn ein Stamm wegfallen würde erhöht sich das Erbteil der anderen Stämme.

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Stimme zu.

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#4
 Von 
tightstar
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

super.......... vieln Dank.
Ihr habt mir sehr geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
tightstar
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo - ich noch mal.
Kennt jemand den/die §§ wo das drin verankert ist?

das wäre noch klasse

DAnke, tightstar

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#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Man bezeichnet das als Eintrittsrecht.

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