Erbfolge trotz vorausgegangener Ausschlagung?

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
PG
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfolge trotz vorausgegangener Ausschlagung?

Hallo,

kurze Frage:

Wegen Überschuldung musste ich das Erbe meiner Mutter ausschlagen.

Meine Großmutter und die Schwester meiner Mutter haben das Erbe ebenfalls abgelehnt.

Wenn meine Großmutter stirbt, trete ich dann trotz Ausschlagung in die Erbfolge ein oder habe ich mit meiner Ausschlagung dieses Recht ebenfalls verwirkt?

Falls ich ein Anrecht haben sollte, ist dies ein Pflichtanteil (in welcher Höhe?) und kann meine Großmutter verfügen, dass mir dieser Anteil nicht zukommt?

Gruß PG

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Das Erbe der großmutter ist ein neuer erbvorgang, auf den die Ausschlagung des Erbes der Mutter keinen Einfluss hat. Du bleibst also in der Erbfolge gegenüber der Großmutter.

Ohne Testament hast Du Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Die Großmutter kann verfügen, dass Du nur den Pflichtteil erhälst.

Der Pflichtteil kann nicht entzogen werden, bzw. nur bei sehr schwer wiegenden Verfehlungen von Deiner Seite gegen die Großmutter.

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