@ll
Hallo.
Ich stelle die Frage für einen alten Herrn.
Dessen ältester Bruder ist verstorben.
Dieser hatte keine Kinder und die Ehefrau ist seit Jahren verstorben
Es existiert noch ein Sohn des Bruders seiner verstorbenen Frau.
Nennen wir ihn Herrn X. Dieser Herr X hat sich oft und gern um den nun verstorbenen gekümmert.
Weiter existieren mitsamt dem Herrn, für den ich die Frage einstelle, 5 Geschwister des Verstorbenen.
Nun ist der alte Herr der Meinung, wenn sein Bruder den Herrn X als Erben eingesetzt hat, gehört ihm dies auch.
Einer der Brüder des Verstorbenen meint nun aber, dass das nicht so ist, sondern den verbliebenen 5 Geschwistern das Erbe gehört, zumindest aber ein Pflichtteil. Soll heißen, der Herr X erbt 50% und die anderen 50% werden aufgeteilt unter den verbliebenen Geschwistern
Was stimmt davon?
Weiter steht die Frage im Raum, dass eben die Geschwister hierfür einen ERbschein benötigen.
DEr alte Herr sagte, nee, wenn es Pflicht ist, dann würde das Nachlassgericht schon kommen, ansonsten solle Herr X doch gern alles bekommen, dieser war schließlich Ansprechpartner für den Verstorbenen
Vielen Dank für Hinweise
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Erbfolge und Erbschein
28. Februar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2011 | 13:41
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
Erbfolge und Erbschein
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Februar 2011 | 14:24
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 302x hilfreich)
Geschwister sind nicht Pflichtteil-berechtigt. Also gilt das Testament.
Vom Pflichtteilsrecht nicht erfasst werden Verwandte wie Geschwister, Onkel, Tante, Neffen, Nichten sowie der nichteheliche Lebensgefährte.
-----------------
" Gruss aus Offenbach"
#2
Antwort vom 1. März 2011 | 16:06
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
@OFentsch
Vielen Dank. Das gebe ich weiter und es wird den alten Herrn freuen.
Sunbee
-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Und jetzt?
Schon
277.459
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten