Hallo zusammen.
Folgende Situation: Ich habe eine Schwester ( verh., ein Kind ) und unsere Elterne leben beide noch.
Diese besitzen ein Haus. Zwischen den Eltern gibt es ein berliner Testament.
Wenn beide Elternteile verstorben sind, will meine Schwester auf alle Erbanteile ( incl. Pflichtteil ) verzichten und auch nicht ausbezahlt werden.
Geht das? Wie müsste man das schriftlich regeln? Wenn sie verzichtet, geht dann die Erbfolge ( Pflichtteil ) an ihr Kind weiter?
Viele Fragen auf einmal. Danke schon mal an alle.
Erbfolge und Pflichtanteil
11. März 2018
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Frage vom 11. März 2018 | 09:51
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfolge und Pflichtanteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. März 2018 | 10:10
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
ZitatGeht das? :
Ja
Zitat:Wie müsste man das schriftlich regeln?
Zu Lebzeiten Deiner Eltern durch einen notariellen Erbverzichtsvertrag.
Zitat:Wenn sie verzichtet, geht dann die Erbfolge ( Pflichtteil ) an ihr Kind weiter?
Bei einem Erbverzichtsvertrag nur dann, wenn das im Vertrag ausdrücklich so bestimmt ist.
Nach dem Tod Deiner Eltern kann Deine Schwester das Erbe ausschlagen. Dann geht es auf ihre Kinder über.
#2
Antwort vom 11. März 2018 | 12:34
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Wenn sie verzichtet, geht dann die Erbfolge ( Pflichtteil ) an ihr Kind weiter?
Bei einem Erbverzichtsvertrag nur dann, wenn das im Vertrag ausdrücklich so bestimmt ist.
Also muss in diesem Vertrag bestimmt werden, das sie verzichtet und ihr Kind nicht erben soll?
Nach dem Tod Deiner Eltern kann Deine Schwester das Erbe ausschlagen. Dann geht es auf ihre Kinder über.
Genau das soll ja nicht passieren.
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#3
Antwort vom 12. März 2018 | 17:30
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Bitte noch um Meinungen und Ratschläge. Danke
#4
Antwort vom 12. März 2018 | 19:53
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Wenn die Tochter zu Lebzeiten der Eltern auf ihr gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht verzichten möchte, bedarf dies der notariellen Beurkundung unter Mitwirkung der Eltern und der Tochter und gilt dann auch für deren Abkömmlinge.
#5
Antwort vom 12. März 2018 | 22:32
Von
Status: Praktikant (601 Beiträge, 297x hilfreich)
ZitatBitte noch um Meinungen und Ratschläge. Danke :
Das ist wenig reizvoll, wenn Du die Antworten offenkundig nicht liest.
#6
Antwort vom 13. März 2018 | 06:25
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:ZitatBitte noch um Meinungen und Ratschläge. Danke :
Das ist wenig reizvoll, wenn Du die Antworten offenkundig nicht liest.
Hallo
Ich lese jede Antwort sehr zeitnah.
#7
Antwort vom 13. März 2018 | 09:43
Von
Status: Unbeschreiblich (47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
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