Erbfolge und Pflichtanteil

11. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbfolge und Pflichtanteil

Hallo zusammen.
Folgende Situation: Ich habe eine Schwester ( verh., ein Kind ) und unsere Elterne leben beide noch.
Diese besitzen ein Haus. Zwischen den Eltern gibt es ein berliner Testament.
Wenn beide Elternteile verstorben sind, will meine Schwester auf alle Erbanteile ( incl. Pflichtteil ) verzichten und auch nicht ausbezahlt werden.
Geht das? Wie müsste man das schriftlich regeln? Wenn sie verzichtet, geht dann die Erbfolge ( Pflichtteil ) an ihr Kind weiter?
Viele Fragen auf einmal. Danke schon mal an alle.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von paule1169):
Geht das?


Ja

Zitat:
Wie müsste man das schriftlich regeln?


Zu Lebzeiten Deiner Eltern durch einen notariellen Erbverzichtsvertrag.

Zitat:
Wenn sie verzichtet, geht dann die Erbfolge ( Pflichtteil ) an ihr Kind weiter?


Bei einem Erbverzichtsvertrag nur dann, wenn das im Vertrag ausdrücklich so bestimmt ist.

Nach dem Tod Deiner Eltern kann Deine Schwester das Erbe ausschlagen. Dann geht es auf ihre Kinder über.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Wenn sie verzichtet, geht dann die Erbfolge ( Pflichtteil ) an ihr Kind weiter?


Bei einem Erbverzichtsvertrag nur dann, wenn das im Vertrag ausdrücklich so bestimmt ist.
Also muss in diesem Vertrag bestimmt werden, das sie verzichtet und ihr Kind nicht erben soll?

Nach dem Tod Deiner Eltern kann Deine Schwester das Erbe ausschlagen. Dann geht es auf ihre Kinder über.
Genau das soll ja nicht passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Bitte noch um Meinungen und Ratschläge. Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn die Tochter zu Lebzeiten der Eltern auf ihr gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht verzichten möchte, bedarf dies der notariellen Beurkundung unter Mitwirkung der Eltern und der Tochter und gilt dann auch für deren Abkömmlinge.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von paule1169):
Bitte noch um Meinungen und Ratschläge. Danke


Das ist wenig reizvoll, wenn Du die Antworten offenkundig nicht liest.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
paule1169
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von metttwurstkneckebrot):
Zitat (von paule1169):
Bitte noch um Meinungen und Ratschläge. Danke


Das ist wenig reizvoll, wenn Du die Antworten offenkundig nicht liest.


Hallo

Ich lese jede Antwort sehr zeitnah.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

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