Erbfrage - hat Ehevertrag Auswirkung auf ein Testament?

28. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
ace66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbfrage - hat Ehevertrag Auswirkung auf ein Testament?

Hallo
Mein Vater ist vor kurzem gestorben. Meine Mutter lebt noch, sowie mein Bruder und ich. Soviel ich weiss, bestand kein Testament, sondern nur ein Ehevertrag. Was bedeutet das genau? Kann ich mit einem Erbe rechnen oder nicht?

Gruss
Ace

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Asker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn kein Testament besteht bekommst du normalerweise zumindest den Pflichtteil.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Wenn kein Testament besteht bekommst du normalerweise zumindest den Pflichtteil.#
Das ist nicht richtig!

Wenn kein Testament/Erbvertrag vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Den Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) kann man geltend machen, wenn man "enterbt" wurde.

#Soviel ich weiss, bestand kein Testament, sondern nur ein Ehevertrag. Was bedeutet das genau? Kann ich mit einem Erbe rechnen oder nicht?#
Das kommt darauf an, ob es wirklich "nur" ein Ehevertrag ist, oder ein Ehe- und Erbvertrag.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ace66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.
Soviel ich weiss besteht nur ein Ehevertrag..
Die gesetzliche Erbfolge ist, dass die Mutter die Hälfte bekommt und wir, die beiden Söhne, je 25%..ist das Korrekt?
Ist die Pensionskasse auch Bestandteil des Erbes?

Gruss
Ace

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Pensionskasse zahlt nur Pension an lebende ehemalige Angestellte/Beamte, daher kann es da gar kein Geld geben.
Und bekommen - ja die Berechnung ist korrekt, allerdings würde der normale Hausrat nicht mit zum Erbe zählen. Außerdem sind die Kosten der Beerdigung vom Erbe abzuziehen und evtl. Schulden auch.
Die Frage ist doch, willst du jetzt wirklich etwas verlangen oder warten (mit deinem Bruder) bis auch die Mutter verstorben ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ace66
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was passiert denn mit dem einbezahltem Geld? Dann ist man ja der dumme wenn man vor der Pensionierung stirbt...kanns ja nicht sein oder!?! Meine Mutter könnte das Geld sicher gut gebrauchen.
Was ist denn mit dem Todesfallkapital gemeint? Link
Wie meinst du das mit "verlangen"? Wenn mir was zusteht, nehme ich es und wenn mir nichts zusteht ist auch gut. Oder muss ich mein Erbe geltent machen? Ist wohl nicht verkehrt, wenn man sich mit diesem Thema auch ohne Todesfall mal auseinandersetzt...

-- Editiert am 30.04.2009 13:31

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen