Erbgemeinschaft Fragen

23. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Hans Meier123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbgemeinschaft Fragen

Guten Tag,
Bei 3 Erben. Kann Person1 Person2 seinen Anteile (Bruchstücke oder den ganzen Erbanteil) verkaufen ohne das Person3 intervenieren kann?
Bin für jede Antwort dankbar.


-- Editiert von User am 23. August 2022 14:58

-- Editiert von User am 23. August 2022 14:59

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

gelöscht


-- Editiert von User am 23. August 2022 15:44

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hans Meier123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber wie ist das denn, wenn er einem anderen Erben seinen Erbanteil verkauft? Guckt dann der dritte in die Röhre?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von Hans Meier123mitglied):
Aber wie ist das denn, wenn er einem anderen Erben seinen Erbanteil verkauft? Guckt dann der dritte in die Röhre?

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hans Meier123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber Erbe 1 kann nur seinen ganzen Erbanteil verkaufen oder auch nur Bruchstücke?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Zitat (von Hans Meier123mitglied):
Aber Erbe 1 kann nur seinen ganzen Erbanteil verkaufen oder auch nur Bruchstücke?


Richtig, der Erbe 1 kann nur seinen gesamten Erbteil verkaufen.

Dabei haben die beiden anderen Erben ein Vorkaufrecht, es sei denn einer der beiden Erben ist der Käufer.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hans Meier123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1000 und einen Dank!
Was ist aber wenn Erbe 1 an einen nicht Erben verkauft und beide das Vorkaufsrecht ausüben? ;-)

0x Hilfreiche Antwort

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