Guten Tag,
Bei 3 Erben. Kann Person1 Person2 seinen Anteile (Bruchstücke oder den ganzen Erbanteil) verkaufen ohne das Person3 intervenieren kann?
Bin für jede Antwort dankbar.
-- Editiert von User am 23. August 2022 14:58
-- Editiert von User am 23. August 2022 14:59
Erbgemeinschaft Fragen
23. August 2022
Thema abonnieren
Frage vom 23. August 2022 | 14:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbgemeinschaft Fragen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. August 2022 | 15:41
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
gelöscht
-- Editiert von User am 23. August 2022 15:44
#2
Antwort vom 23. August 2022 | 15:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber wie ist das denn, wenn er einem anderen Erben seinen Erbanteil verkauft? Guckt dann der dritte in die Röhre?
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#3
Antwort vom 23. August 2022 | 15:50
Von
Status: Richter (8003 Beiträge, 4497x hilfreich)
ZitatAber wie ist das denn, wenn er einem anderen Erben seinen Erbanteil verkauft? Guckt dann der dritte in die Röhre? :
Ja.
#4
Antwort vom 23. August 2022 | 15:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber Erbe 1 kann nur seinen ganzen Erbanteil verkaufen oder auch nur Bruchstücke?
#5
Antwort vom 23. August 2022 | 16:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
ZitatAber Erbe 1 kann nur seinen ganzen Erbanteil verkaufen oder auch nur Bruchstücke? :
Richtig, der Erbe 1 kann nur seinen gesamten Erbteil verkaufen.
Dabei haben die beiden anderen Erben ein Vorkaufrecht, es sei denn einer der beiden Erben ist der Käufer.
#6
Antwort vom 23. August 2022 | 18:34
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
1000 und einen Dank!
Was ist aber wenn Erbe 1 an einen nicht Erben verkauft und beide das Vorkaufsrecht ausüben? ;-)
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