Erbgemeinschaft Immobilie - Wie kann man den anderen dazu zwingen dem Verkauf zuzustimmen?

13. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
PPPOE
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbgemeinschaft Immobilie - Wie kann man den anderen dazu zwingen dem Verkauf zuzustimmen?

Wenn 2 Leute in Erbgemeinschaft, eine Immobilie erben. Einer von den beiden aber im ausland (Holland) lebt und sich in keinsterweise um die liegenschaft kümmert und wohl auch nicht kümmern will. Dieser auch nicht erreichbar ist wegen familiärer Streitigkeiten.

Wie kann man dem Beikommen wenn man das Objekt veräussern will weil dieses Objekt in einem desolaten zustand ist und keine erträge abwirft jedoch eine erbengemeinschaft im grundbuch eingetragen ist. ???

Es kann ja wohl nicht angehen das dem einen u.a. das finanzamt im nacken hängt und dem anderen NICHTS passiert.

Wie kann man den anderen irgendwie dazu Zwingen dem verkauf zuzustimmen oder ihn davon zu überzeugen sich aus dem grundbuch entfernen zu lassen ????????

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dr.genius-devime
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 7x hilfreich)

Grundsätzlich kann jeder Miterbe jederzeit die Auseinandersetzung des sich in Erbengemeinschaft befindenden Nachlasses verlangen (§ 2042 BGB ) und zu diesem Zwecke eine Teilungsversteigerung von Nachlaßgrundstücken beantragen, deren Erlös ist im Zuge der Gesamtauseinanderstetzung des Nachlasses zu verteilen ist.

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#2
 Von 
Spiewak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Tante ist gestorben. Die Erben sind ihre Geschwister: Meine Mutter und ihre 3 Brüder (Ein Testament gibt es nicht). Meine Frage betrifft den Schmuck. Der Schmuck ist nicht sehr wertvoll, sondern hat mehr einen Erinnerungswert für meine Mutter an meine Tante und auch an meine Oma. Nun meine Frage: Haben meine 3 Onkel ein Anrecht auf den Schmuck für ihre Frauen und Kinder? Gibt es soetwas wie: Nur weibliche Blutsverwandte haben ein Recht auf den Schmuck? Hat meine Mutter das erste Anrecht auf den Schmuck, den ihrer Mutter und ihrere Schwester gehörte? Würede mich für eine Antwort vor Sonntag (27.7) sehr bedanken

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"Antje Spiewak"

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