[color=blue]Von meiner Oma habe ich Land geerbt. Weil ich aber nicht dort wohne habe ich meinen Vater als Miteigentümer eintragen lassen.
Meine Frage: wenn auf dem Land etwas verändert, oder durch Dritte genutzt wird,
muß man mich informieren und um Einverständnis fragen ?[/color]
-- Editiert am 29.09.2010 15:50
Erbgemeinschaft - muss man mich informieren und um Einverständnis fragen ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Leute ,
ist hier niemand in diesem Forum der sich in meiner Angelegenheit auskennt und mir einen Tipp geben kann ?
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[color=blue]HILFE bitte[/color]
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Die Frage beantwortet sich doch von selbst:
Wenn du Eigentümerin bist, darf da ohne deine Zustimmung nichts passieren.
Wenn dein Vater ebenfalls Eigentümer ist, übrigens auch nicht ohne seine Zustimmung.
Wenn ihr euch nicht einig seid, passieert eben nichts.
Wenn dein Vater eine entsprechende Vollmacht von dir hat, muss dich natürlich niemand mehr informieren, dann handelt er in deinem Namen.
Wenn du vielleicht genauere Informationen willst, was du unternehmen kannst, musst du "meinen Vater als Miteigentümer eintragen lassen" mal näher spezifizieren: GBR oder prozentualer ideeler Anteil? Irgendwelche Bedingungen, Vollmachten oder Nebenabreden? Grundbucheintrag ist schon erfolgt oder Auflassung oder alles nur in Planung?
Was genau ist eigentlich dein Problem, dessentwegen du fragst?
[color=blue]Danke für deine Zeilen.
Mein Problem ist, dass mein Bruder der dort wohnt und schon Haus und Hof besitzt (von meinen Vater),und wie ich erfahren habe das Grundstück dass ich von meiner Oma geerbt habe gewerblich nutzt und es auch bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.
Jedoch wurde ich darüber nicht informiert.
Nun bin ich natürlich entäuscht .[/color]
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