Erbgrundstück verkauft

18. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Erbgrundstück verkauft

Guten Abend
Ich habe eine Frage. Person A und Person B sind seit 19 Jahren eine Erbengemeinschaft. Das Grundstück gehört jedem zu 50%. Person A ist im Testament als Verwalter eingetragen. Person B ist Nutznießer.
Jetzt wird das Grundstück verkauft. Vorverkaufvertrag ist erstellt worden. Beim durchlesen ist Person B aufgefallen das der ganze Geldbetrag auf das Konto der Mieteinnahmen gehen soll. Person B bat Person A dies zu ändern und das jeder seine 50% des Verkaufs aufs eigene Konto gezahlt bekommt. Mit dem Makler ist schon abgesprochen das er zwei Rechnungen für jede Person ausstellen kann.
Person A stellt sich quer und betitelt sich als Verwalter und das das Geld über seinen Tisch gehen soll und er es auch verteilt. Das will Person B aber nicht.
Wie sieht es rechtlich dazu aus. Muss Person B dem zustimmen und den Ertrag erst auf das Konto der Mieteinnahmen zustimmen ?
Dazu muss man sagen das das Verhältnis sehr angespannt ist und Person A zwar 19 Jahre ausgezahlt hat aber immer nur dann wenn es Person A es für nötig hielt. Person B möchte nicht weiter von Person A abhängig sein gerade weil es nicht wenig Geld ist.
Vielleicht weiß jemand dazu etwas.
Einen schönen Abend.
Mora

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von Mora1981):
Ich habe eine Frage. Person A und Person B sind seit 19 Jahren eine Erbengemeinschaft. Das Grundstück gehört jedem zu 50%.

Wenn A und B noch keinen notariellen Erbauseinanderetzungsvertrag geschlossen habe, sind A und - in Erbengemeinschaft - im Grundbuch eingetragen und nicht mit Bruchteilen.
Zitat:
Muss Person B dem zustimmen und den Ertrag erst auf das Konto der Mieteinnahmen zustimmen ?

Nö. Man muss sich einigen - ohne Einigung kein Verkauf. ;)


-- Editiert von cruncc1 am 18.11.2021 21:15

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#2
 Von 
Mora1981
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Dann werden wir mal sehen wie man sich einigt.

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