Erbin eines Messi Hauses

4. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Manuela27
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbin eines Messi Hauses

Hallo,

ich hoffe, daß ich hier vielleicht jemanden finden kann, der mir irgendwie weiterhelfen kann, da ich mich von den Ämtern ziemlich alleine gelassen fühle.
Mein Vater, mit dem ich 15 Jahre keinen Kontakt mehr habe ist am Samstag verstorben, ich bin die alleinige Erbin, da meine Elter geschieden sind! Jetzt hat sich herausgestellt, daß mein Vater in einem Messi-Haus gewohnt hat, daß wirklich nur noch mit Atemmaske zu betreten ist. Da ich noch nicht weiß, ob und wieviel Schulden auf diesem Haus sind, hat mir das Amtsgericht nun empfohlen einen Nachlassverwalter einzusetzten. Ich habe nun mal die Frage, was so ein Verwalter eigentlich macht? Habe ich in dieser Zeit keine Möglichkeit mir das Chaos mal anzusehen? Bekomme ich wirklich keine Auskünfte auf der Bank ohne Erbschein? Was würdet ihr in meinem Fall machen? Ist es schlau so einen Erbpfleger einzusetzen? Ich sitze hier und drehe Däumchen, habe aber das Gefühl, daß ich irgendwas tun muss.
Und hat jemand eine Ahnung wie das mit Entrümpelungen läuft? Dürfen die Leute die da aufräumen alles behalten was Ihnen in die Finger fällt? Oder sind sie verpflichtet Wertgegenstände abzugeben? Kann ich sagen, was ich gerne noch aus dem Haus haben möchte?
Ich habe so viele Fragen und niemand weiß einen Rat!

Ich würde mich echt freuen wenn mir irgendwie jemand helfen könnte.


Liebe Grüße

Manuela

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Carmin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ,
Du musst auf jeden Fall beachten , daß Du Dich für oder gegen die Annahme des Erbes innerhalb 6 Wochen nach Bekanntgabe des Testamentes entscheiden mußt.
Tust Du nichts gilt das Erbe als angenommen.
Über die Tätigkeiten schau doch mal bei Google nach oder gehe zur Gemeinde/Stadtver-
waltung am Wohnsitz des Verstorbenen
und erkundige Dich dort.
Viel Erfolg ,Carmin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und wichtig zu wissen, wenn du irgendetwas aus dem Haus nimmst, gilt das Erbe als angenommen.
Bei der Entrümpelung: hängt von dem Vertrag ab, den du mit dem Entsorger abschließt. Meistens arbeiten die ja deswegen so günstig, weil sie hoffen, mit dem Fundsachen durch Verkauf einen Gewinn machen zu können. Finden sie nichts, ist es deren Risiko.
Unabhängig davon ob du das Erbe annimmst oder nicht, wirst du die Beerdigung bezahlen müssen, wenn nichts als Schulden bleiben. Also kümmere dich dadrum als erstes.

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#3
 Von 
Erbonkel
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, die 6 Wochen-Frist wollte ich auch erwähnen. Bei der Bank bekommst Du wohl ohne Erbschein keine Auskünfte, versuchen kannst Du es aber mal (ich hab schon viel erlebt bei Banken...), Du trägst bestimmt den Namen Deines Vaters...

Prüfe für Dich, ob die Annahme sich lohnt, Du kannst z.B. Einblick ins Grundbuch verlangen (berechtigtes Interesse), den Bodenrichtwert des Grundstücks einholen (und abschätzen, was das Haus noch wert ist).

Ins Haus würde ich zuerst alleine gehen, die Wertsachen und Bankunterlagen suchen und erst dann Entrümpler reinlassen.

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