Guten Morgen Community,
ich hätte gerne einen Rat in der Angelegenheit der Mutter eines guten Freundes, nennen wir sie der Einfachheit halber A. Die Mutter von A ist vor einer Woche verstorben. Vor ihrem Tod lebte sie in einem Seniorenpflegeheim. Sie hat kein Testament
gemacht. Der Mann ist bereits tot. Erbberechtigt sind nur A sowie deren Bruder.
Folgendes Problem: Die Großmutter stand unter Betreuung. Als Betreuerin eingesetzt war die A, zusätzlich gab es eine Hilfsbetreuerin, die Rechtsanwältin R. A hat mit Betreuern schon schlechte Erfahrungen bezüglich ihres Vaters gemacht, der seinerzeit ebenfalls unter Betreuung stand und dessen Betreuer die Zahlungen an das Pflegeheim hat schleifen lassen, weswegen A ihrerseits nach Antritt des Erbes zur Zahlung der Rückstände aufgefordert wurde.
A möchte nun vor Erbantritt wissen, ob ihr das bei ihrer Mutter auch wieder blüht und hat R dazu aufgefordert, Rechenschaft über das Vermögen und die verbuchten Einnahmen und Ausgaben abzulegen. R verweist jedoch darauf, dass sie ohnehin einen Abschlussbericht an das Gericht übersenden müsse, sie aber gerade nicht genügend Zeit habe und sich sobald es möglich sei, daran machen würde. A findet dies ganz und gar nicht akzeptabel, muss sie doch schließlich die Erbschaft binnen 6 Wochen ausgeschlagen haben.
Meine Frage: Welche Handhabe hat A?
Vielen Dank schon einmal für Antworten. Sollte noch was unklar sein oder weitere Infos benötigt werden, bitte sagen.
VG
InsoFlo
-----------------
"§ 1 InsO
: "Dem REDLICHEN Schuldner...""
Erblasser als betreute Person, Vermögensermittlung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es gibt da eine Regelung nach der man eine Erbschaft mit
Einschränkung oder unter Vorbehalt annehmnen kann.
Einfach mal googeln.
-----------------
""
Es gibt da eine Regelung nach der man eine Erbschaft mit
Einschränkung oder unter Vorbehalt annehmnen kann.
Eine solche Regelung gibt es nicht! Entweder man nimmt das Erbe an oder man schlägt aus.
Sollte das Erbe nach Annahme überschuldet sein, kann man Nachlassinsolvenz beim Amtsgerichts beantragen. Damit werden die Schulden auf den Nachlass begrenzt.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Richtig, an so etwas hatte ich gedacht.
Wußte nur nichts genaueres.
-----------------
""
Hab mir fast sowas gedacht. Schließlich ist die Nachlassinso eingeführt worden, damit Erben nicht durch den Nachlass selbst in die Inso getrieben werden. Wollte aber auf Nummer sicher gehen, dass hier nichts anbrennt.
Danke für Eure Antworten.
VG
InsoFlo
-----------------
"§ 1 InsO
: "Dem REDLICHEN Schuldner...""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten