Erbmasse - Muss der Sohn den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen?

22. Juni 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb287217-44
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Erbmasse - Muss der Sohn den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen?

Hallo zusammen!
In meinem Bekanntenkreis hat sich heute leider ein tragischer Fall ereignet, wo es auch einige rechtliche Fragen gibt.
Der Vater meines Kumpels ist heute Nacht verstorben, nachdem er eingeschlafen ist und eine Zigarette einen Wohnungsbrand ausgelöst hat. Der Gesamtschaden wird auf 100.000€ beziffert. Nun hat der Vater weder eine Haftpflicht- noch eine Hausratversicherung. Muss der Sohn nun, wenn er das Erbe antritt, den entstandenen Schaden aus eigener Tasche zahlen? Oder würde da eine PHV des Sohnes für eintreten? Oder muss er gar nix dafür zahlen?
Ebenso gibt es zwei Autos, einen von seinem Vater und den des Sohnes. Beide sind auf den Vater zugelassen, von beiden Autos verwahrt der Sohn die Briefe aber im Safe. Somit ist der Sohn doch Eigentümer, obwohl er nicht der Halter ist, oder (es heißt doch immer Eigentümer ist der, der den Brief hat?!)?
Wenn der Sohn das Erbe ausschlägt (weil z.B die o.g. Kosten nicht von einer PHV gedeckt werden und sonst auch keine großen Werte vorhanden sind), was passiert dann mit den Autos? Fallen die dann auch weg, oder darf er diese behalten...weil er ja die Briefe hat!

Danke für die Antworten!

Malte

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Die PHV zahlt nur für Schäden die der Versicherungsnehmer selbst verursacht hat.
Für den Gebäudeschaden tritt zunächst die Gebäudeversicherung ein, holt sich aber das Geld vom
Verursacher, oder von den Erben zurück.
Eigentümer der PKWs ist derjenige, der in den Fahrzeugbriefen
aufgeführt ist.

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