Hallo
Angenommen es ist ein Zweifamilienhaus mit Unterkellerung da,die erste Hälfte des Hauses erbt der ältere Bruder von der Großmutter, nach Gewohnheitsgesetz die obere Hälfte.
Später als der Vater stirbt erbt der jüngere Bruder die andere Hälfte als Alleinerbe.
Zu Lebzeiten hatte der Vater einen Anbau am Haus errichten lassen, er war allein als Bauherr eingetragen. Würde das heißen das das was der Vater allein errichtet hat automatisch dem jüngeren Sohn gehört? Ansonsten ist im Haus keine regelung vorhanden. es sagte uns mal jemand das jedem von jedem Stein die Hälfte gehört. Ist das so korrekt?
Vielen Dank und Gruß
Karo
Erbmasse
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Für die Eigentumsverhältnisse ist weder ein Gewohnheitsrecht maßgebend, das es im Eigetumsrecht auch gar nicht gibt, noch ist entscheidend, wer im Bauantrag als Bauherr angegeben wurde.
Entscheidend ist alleine, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Wer Eigentümer des Grundstücks ist, dem gehört auch automatisch das Haus. Wenn es mehrere Eigentümer gibt, z.B. mit 50/50-Aufteilung, dann gehört keinem ein bestimmter Anteil, sondern jedem gehört jeder Stein zur Hälfte. Das gilt sinngemäß auch für das Grundstück.
Die Frage ist dabei schon einmal, ob das Zweifamilienhaus auf einem einheitlichen Grundstück steht oder ob das Haus laut Grundbuch in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde.
Nur bei einer Aufteilung in Eigentumswohnungen ist es überhaupt möglich, eine einzelne Wohnung innerhalb eines Hauses zu vererben.
Ohne Einblick in das Grundbuch bzw. dessen Kenntnis können wir aus dem Forum heraus die Eigentumsverhältnisse auch nicht klären.
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Hallo
Danke für die schnelle Antwort.
Es ist eine 50/50 Regelung, 2 Personen sind im Grundbuch je zu 1/2 eingetragen.
es ist ein Zweifamilienhaus auf einem großem Grundstück.
Was würde denn wohl so eine Aufteilung in Eigentumswohnungen kosten?
Wie wird das berechnet?
Wäre wohl die beste Lösung zumal auch noch Gas und wasseranschlüsse getrennt werden müssten.
Danke
Karo
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