Erbmasse berechnen

27. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
go543331-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbmasse berechnen

Guten Tag,

mein Vater ist verstorben und ich muss ein Erbverzeichnis für Miterben erstellen.

Bei manchen Punkten bin ich mir allerdings unsicher, ob sie zum Erbe dazugehören.
Meine Eltern waren verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Muss ich nun z.B. auch die Konten meiner Mutter in das Verzeichnis mit aufnehmen? Denn egal auf welchen Namen die Konten der beiden liefen, eigentlich gehörte das Geld ja beiden gleichermaßen?

Außerdem existiert ein Auto, welches ausschließlich auf Namen meiner Mutter eingetragen ist und mit dem sie zur Arbeit fährt. Mein Vater ist mit seinem Firmenwagen gefahren. Ich habe gelesen, dass man in so einem Fall das Auto von der Erbmasse ausschließen kann, weil meine Mutter dieses Auto zwingend für sich benötigt?

Eine Antwort auf die Fragen würde mir wirklich sehr weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von go543331-9):
Meine Eltern waren verheiratet (Zugewinngemeinschaft). Muss ich nun z.B. auch die Konten meiner Mutter in das Verzeichnis mit aufnehmen?

Nein.
Zitat:
Denn egal auf welchen Namen die Konten der beiden liefen, eigentlich gehörte das Geld ja beiden gleichermaßen?

Da bist du im Irrtum. Beim gesetzlichen Güterstand hat und behält jeder sein eigenes Vermögen. Maßgeblich ist, wer Kontoinhaber ist. Bei Gemeinschaftskonten fällt die Hälfte in den Nachlass.
Zitat:
Außerdem existiert ein Auto, welches ausschließlich auf Namen meiner Mutter eingetragen ist und mit dem sie zur Arbeit fährt.

Dann gehört es der Mutter.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go543331-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort cruncc1,

eine weitere Sache bereitet mir ebenfalls Kopfschmerzen:

Es gibt eine Lebensversicherung, bei der die versicherte Person mein Vater war. Nun ist ja der Todesfall eingetreten.

Versicherungsnehmerin ist meine Mutter.

Bezugsrecht:
im Erlebensfall: Versicherte Person, unwiderruflich
im Todesfall: Versicherte Person, unwiderruflich

Zahlungsempfänger im Todesfall: meine Mutter, widerruflich

Fällt dies in die Erbmasse? Vielen Dank im Voraus!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn ein Bezugsberechtigter benannt wurde, fällt die Versicherung nicht in den Nachlass.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go543331-9
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wenn ein Bezugsberechtigter benannt wurde, fällt die Versicherung nicht in den Nachlass.


Tut mir Leid für die Nachfrage, aber in dem Dokument der Versicherung wird bei Bezugsrecht die versicherte Person genannt, also mein Vater. Meine Mutter ist Versicherungsnehmerin und Zahlungsempfängerin im Todesfall.

0x Hilfreiche Antwort

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