Hallo zusammen,
Ich hoffe, es gibt hier Experten, die mir die Frage beantworten können.
Folgende Situation:
Zwei Eheleute haben von den Eltern der Ehefrau jeweils 65000€ (32500€ von Mutter und 32500€ von Vater) zur Finanzierung eines Eigenheims geschenkt bekommen.
Die Mutter der Ehefrau hat noch einen Sohn, der aber nicht der leibliche Sohn des Vaters ist (Halbbruder der Ehefrau).
Die Schenkung erfolgt am 01.01.2015.
Am 02.01.2020 verstirbt der Vater der Ehefrau und am 02.01.2022 dann die Mutter der Ehefrau.
Es gibt kein Testament, es gilt die gesetzliche Erbfolge.
Wie wirken sich die Schenkungen bei der Ermittlung der Erbmassen zu den jeweiligen Todeszeitpunkten aus?
Mit welchen Rückforderungen seitens des Halbbruders der Ehefrau muss der beschenkte Schwiegersohn beim Tod der Schwiegermutter rechnen?
Ich freue mich auf Beiträge. Vielen Dank!
-- Editiert von User am 9. Januar 2025 10:17
Erbmasse nach Schenkung zu Lebzeiten an Schwiegersohn
9. Januar 2025
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Frage vom 9. Januar 2025 | 10:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbmasse nach Schenkung zu Lebzeiten an Schwiegersohn
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2025 | 12:25
Von
Status: Philosoph (12019 Beiträge, 4431x hilfreich)
ZitatMit welchen Rückforderungen seitens des Halbbruders der Ehefrau muss der beschenkte Schwiegersohn beim Tod der Schwiegermutter rechnen? :
4875 €
Sowohl vom Schwiegersohn, als auch von der Ehefrau.
Rechnung:
65.000€ x 0,3 = 19500€ (Abschmelzung der Schenkung über 7 Jahre / pro vollem Jahr 10%)
Ausgleichs-/ Pflichtteilsergänzungsanspruch des Halbbruders der Ehefrau 25%
25% von 19500€ = 4875€
Nennt sich Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben, bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen.
Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch gilt übrigens die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren.
Besonderheit: Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Berechtigte Kenntnis von der Schenkung erhält.
-- Editiert von User am 9. Januar 2025 12:37
#2
Antwort vom 9. Januar 2025 | 12:37
Von
Status: Unbeschreiblich (49283 Beiträge, 17336x hilfreich)
ZitatWie wirken sich die Schenkungen bei der Ermittlung der Erbmassen zu den jeweiligen Todeszeitpunkten aus? :
Gar nicht. Was zum Todeszeitpunkt nicht mehr da ist gehört nicht zur Erbmasse.
Denkbar wäre aber ein Pflichtteilergänzungsanspruch. Außerdem ist eine Ausgleichungspflicht zu prüfen.
Ist die Schenkung nur an die Ehefrau oder an beide Ehegatten gemeinsam gegangen?
ZitatMit welchen Rückforderungen seitens des Halbbruders der Ehefrau muss der beschenkte Schwiegersohn beim Tod der Schwiegermutter rechnen? :
Das hängt davon ab, wie hoch die verbliebene Erbmasse noch war.
Zitat4875 € :
Sowohl vom Schwiegersohn, als auch von der Ehefrau.
Rechnung:
65.000€ x 0,3 = 19500€ (Abschmelzung der Schenkung über 7 Jahre / pro vollem Jahr 10%)
Anspruch des Halbbruders der Ehefrau 25%
25% von 19500€ = 4875€
Nennt sich Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen.
So wird der Pflichtteiergänzungsanspruch nicht berechnet. Ohne Kenntnis des verbliebenen Nachlasses lässt sich der Anspruch nicht ermitteln.
Außerden sind Ausgleichungspflicht und Pflichtteilergänzungsanspruch zwei völlig verschiedene Dinge.
-- Editiert von User am 9. Januar 2025 12:38
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#3
Antwort vom 9. Januar 2025 | 12:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDenkbar wäre aber ein Pflichtteilergänzungsanspruch. Außerdem ist eine Ausgleichungspflicht zu prüfen. :
Ist die Schenkung nur an die Ehefrau oder an beide Ehegatten gemeinsam gegangen?
Die Schenkung geht jeweils an Ehemann und Ehefrau in Höhe von jeweils 32.500 Euro seitens der Mutter und 32.500 Euro seitens des Vaters. Die Gesamtschenkungssumme beträgt also 130.000 Euro ( 2 mal 65.000 Euro).
Besteht ein Pflichtteilergänzunganspruch aber nicht nur, sofern der Halbbruder vom Erbe augeschlossen wird duch die Mutter der Ehefrau? Die Mutter der Ehefrau hat den Halbbruder aber nicht explizit schriftlich enterbt.
ZitatDas hängt davon ab, wie hoch die verbliebene Erbmasse noch war. :
Angenommen die restliche verbleibende Erbmasse (ohne die Schenkungen) liegt bei 30.000 Euro am 02.01.2020 und bei 15.000 Euro am 02.01.2022.
-- Editiert von User am 9. Januar 2025 12:59
-- Editiert von User am 9. Januar 2025 13:00
#4
Antwort vom 9. Januar 2025 | 14:28
Von
Status: Unbeschreiblich (49283 Beiträge, 17336x hilfreich)
ZitatBesteht ein Pflichtteilergänzunganspruch aber nicht nur, sofern der Halbbruder vom Erbe augeschlossen wird duch die Mutter der Ehefrau? :
Nein, der kann auch dann bestehen, wenn die Schenkung den überwiegenden Teil des Vermögens ausgemacht hat.
ZitatAngenommen die restliche verbleibende Erbmasse (ohne die Schenkungen) liegt bei 30.000 Euro am 02.01.2020 und bei 15.000 Euro am 02.01.2022. :
Es gilt nur die Schenkung der Mutter und nur ihr Erbfall ist relevant für die Betrachtung. Es wird dann wie folgt gerechnet:
Schenkung der Mutter nach Abschmelzung: 65.000€ x 0,3 = 19.500€
Verbliebener Nachlass zzgl Schenkung 15.000€ + 19.500€ = 34.500€
Pflichtteil davon 1/4: 8.625€
Erhaltenes Erbe 1/2 von 15.000€ = 7.500€
Pflichtteilergänzungsanspruch 8.625€ - 7.500€ = 1.125€
Aber:
Die Schenkung war nach meiner Auffassung eine Ausstattung im Sinne des § 1624 BGB, so dass eine Ausgleichung nach § 2050 BGB erfolgt.
Die Tochter hat eine Schenkung (Ausstatung) in Höhe von 32.500€ von der Mutter erhalten. Bei einem verbliebenen Nachlass in Höhe von 15.000€ kann die Schenkung nicht vollständig ausgeglichen werden, so dass der Halbbruder den Nachlass alleine erhält. Damit entfällt aber der Pflichtteilergänzungsanspruch,da das Erbe dann höher als der Pflichtteil ist.
Im Ergebnis erhält der Halbbruder das gesamte Erbe. Es entstehen allerdings keine Rückforderungen an die Ehefrau.
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