Erbmasse verschenken?

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
HacMac
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbmasse verschenken?

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe meine Frage mšglichst allgemeingŸltig zu halten:

Kann ein Bauer seinen Hof vor seinem Tod ganz und gar seiner zweiten Frau Ÿberschreiben und so den Pflichtteil der Kinder aus der ersten Ehe umgehen? Schlie§lich hŠtte er ja dann quasi nichts mehr zu vererben, oder?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Bauer kann solange er lebt mit seinem Eigentum machen was er will.
Sollte er es verschenken und innerhalb von 10 Jahren versterben, hätten die Kinder aus 1. Ehe einen Pflichteilergänzungsanspruch auf diese Schenkung.

Also um es klar zu sagen - verschenken um Pflichteil zu umgehen ist nicht drinnen (kurz vorm Tod).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Der Bauer kann solange er lebt mit seinem Eigentum machen was er will.
Sollte er es verschenken und innerhalb von 10 Jahren versterben, hätten die Kinder aus 1. Ehe einen Pflichteilergänzungsanspruch auf diese Schenkung.

Also um es klar zu sagen - verschenken um Pflichteil zu umgehen ist nicht drinnen (kurz vorm Tod).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HacMac
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ergänzung:
Bei Schenkungen unter Ehegatten gilt die 10-Jahresfrist nicht. Daher funktioniert das auch nicht, wenn die Übertragung mehr als 10 Jahre vor dem Tod des Bauern erfolgt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.984 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen