Erbnachweis bei fehlender Geburtsurkunde

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
VerLa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbnachweis bei fehlender Geburtsurkunde

Hallo liebe Forumsmitglieder,

folgender Fall:
Die Mutter von Person A hat einen Bruder, welcher verstorben ist. Der Bruder hat keine Kinder oder weitere Verwandte. Die Mutter von Person A ist auch schon verstorben, sodass Person A der einzig verbliebene nachfolgende Erbe des Bruders ist.

Nun verhält es sich folgendermaßen:
Person A muss die Geburtsurkunde seiner Mutter vorlegen, um das Verwandschaftsverhältnis zum dem verstorbenen Bruder nachzuweisen.
Aufgrund von Kriegseinflüssen (2ter Weltkrieg) wurden jegliche Dokumente vernichtet. Kirchenbucheinträge sind nicht vorhanden, Standesämter wie Berlin I und des Geburtsortes (heute Polen) haben Negativbescheinigungen ausgestellt. Eine Nachbeurkundung beim letzten Wohnort sei nach Auskunft des Standesamt (des letzten Wohnortes) nicht möglich, da keine Einträge und Daten vorhanden sind.
Photos, Briefverkehr zwischen den Geschwistern stellen keine Beweismittel nach Aussagen des Amtsgerichts dar.

Die Beantragung des Erbscheins wird daraufhin vom Amtsgericht abgelehnt, da Person A keinen rechtlichen Nachweis erbringen könne.
Welche Möglichkeiten hat Person A, um sein Verwandschaftsverhältnis dennoch nachzuweisen?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Das Nachlassgericht sollte auf den § 352 Abs. 3 Satz 2 FamFG (bis 17.08.2015: § 2356 BGB ) verwiesen werden. Wie Gerichte so etwas sehen, kann man im z.B. im Beschluss des OLG Bremen vom 19.01.2015 (Az.: 5 W 39/14 ) nachlesen.
http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/5-W-14-039%20anonym.pdf

Interessanter ist wahrscheinlich noch das Urteil des OLG Schleswig vom 22.10.2010 (Az.: 3 Wx 76/10 ), das jedoch im Internet leider nicht im Volltext verfügbar ist.

Das Urteil des OLG Schleswig vom 14.02.2013 (Az.: 3 Wx 113/12 ) zeigt auf, was nicht reicht.
[url]http://www.dnoti.de/entscheidungen/index.html/erbscheinsverfahren-unverhaeltnismaessige-schwieri/9456327c-f8c1-40aa-b496-71ae47f5d3dc?mode=detail [/url]

Letztlich läuft das darauf hinaus, dass Du alles, aber auch wirklich alles getan haben musst, um die Geburtsurkunden zu beschaffen oder andere Beweismittel beizubringen. Hast Du z.B. schon beim Standesamt Berlin I nachgefragt? Gibt es irgendwelche Dritten, die bezeugen können, dass der Verstorbene der Bruder Deiner Mutter war? Wenn nein, warum nicht?

Deine umfassenden Bemühungen, alles zumutbare getan zu haben, musst Du dem Nachlassgericht darlegen können.

-- Editiert von hh am 20.03.2016 22:50

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