Erbquote Halbbruder

12. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
KobiMosch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbquote Halbbruder

Hallo,

ich H. bin leider in bisschen überfordert von folgendem Sachverhalt:

Mein Halbbruder Gü. ist im April verstorben. Er hat keine Kinder und war nicht verheiratet.
Wir haben den gleichen Vater, aber nicht die gleiche Mutter. Ich habe noch einen Sohn M.
Unser Vater ist verstorben und seine Mutter auch. Meine Mutter ist auch verstorben.
Daneben hatte Gü. noch einen Vollbruder W., der das Erbe ausgeschlagen hat.
Die Kinder und Enkel vom Vollbruder haben das Erbe auch ausgeschlagen.
Gü. hatte noch einen Halbbruder (ist schon verstorben), der den gleichen Vater hatte, wie ich.
Dieser Halbbruder hat einen Sohn und eine Tochter. Die Tochter hat zwei Kinder.
Bei denen ist noch unklar, ob sie das Erbe annehmen.
Gü. hat noch einen weiteren Halbbruder H. (sie haben die gleiche Mutter).
D.h. mit H. habe ich weder die Mutter noch den Vater gemeinsam.
H. ist auch schon lange verstorben und hat KH. in Costa Rica hinterlassen.

Meine Fragen lauten:
Wer erbt hier und wie hoch ist jeweils die Quote?

-- Editiert von KobiMosch am 12.09.2019 15:37

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Du erbst 50% und der Sohn und die Tochter des anderen Halbbruders mit gleichem Vater erben je 25%.



-- Editiert von hh am 12.09.2019 15:58

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#2
 Von 
KobiMosch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erbe glaube ich 25% und der Sohn und die Tochter des anderen Halbbruders zusammen 25%. Und der Sohn in Costa Rica erbt 50%.
Ich hoffe, daß ich den Sachverhalt richtig rüber gebracht habe. Da komme sogar ich etwas durcheinander.

-- Editiert von KobiMosch am 12.09.2019 16:06

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Ich erbe glaube ich 25% und der Sohn und die Tochter des anderen Halbbruders zusammen 25%. Und der Sohn in Costa Rica erbt 50%.


Wenn KH nicht die Witwe, sondern das Kind des Halbbruders in Costa Rica ist, dann ist das richtig.

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#4
 Von 
KobiMosch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist das Kind des Halbbruders in Costa Rica.
Sehr schön, dann haben wir die Quote schon mal geklärt.

Der Halbbruder in Costa Rica ist ja wie gesagt verstorben. Wer der Vater von ihm ist,
ist uns nicht bekannt. Angenommen das Kind in Costa Rica schlägt die Erbschaft aus,
müssen wir dann in Erfahrung bringen, wer der unbekannte Vater ist?
Das kann ich ja gar nicht nachweisen.
Oder erbt dann die Witwe?

-- Editiert von KobiMosch am 12.09.2019 17:29

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Angenommen das Kind in Costa Rica schlägt die Erbschaft aus, müssen wir dann in Erfahrung bringen, wer der unbekannte Vater ist?


Nein

Zitat:
Oder erbt dann die Witwe?


Nein, die erbt ebenfalls nicht.

In so einem Fall gilt meine Antwort#1, d.h. Du erbst 50% und der Sohn und die Tochter des anderen Halbbruders mit gleichem Vater erben je 25%

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#6
 Von 
KobiMosch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind aus Costa Rica möchte nun die Erbschaft annehmen. Ich habe ihm nun die Rechnungen des Pflegeheims vorgelegt, damit er anteilig seine Kosten bezahlen kann. Die Antwort von Costa Rica ist: "Wir sind arm und sind alt". Ist es überhaupt zulässig eine Erbschaft anzunehmen, wenn davon auszugehen ist, dass man die Schulden nicht bezahlen kann?

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#7
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Ja, ist es. Können die Pflegeheimkosten nicht aus dem Nachlass bezahlt werden?

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#8
 Von 
KobiMosch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiss ich noch nicht. Noch gibt es keinen Erbschein und die Mietkosten laufen weiter. Das kann sich noch über Monate hinziehen und dann ist das Geld weg.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Und warum kündigt niemand den Vertrag mit dem Pflegeheim?

Aus eigener Tasche müsst Ihr übrigens das Pflegeheim auch nicht bezahlen.

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#10
 Von 
KobiMosch
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist eine betreute Pflege in betreutem Wohnen. Für die Pflege sind Beträge über mehrere Monate aufgelaufen. Genau 2.700 Euro. Der Erblasser war ein Pflegefall mit Pflegegrad 5. Er hat also fast 2.000 Euro im Monat von der Pflegekasse bekommen und die 2.700 Euro sind die Mehrkosten, die man bezahlen muss. Die fast 10.000 Euro hat die Pflegekasse übernommen.
Jetzt geht's halt noch darum, die Wohnung in diesem betreuten Wohnen zu räumen. Wie soll ich denn das machen? Einfach rein und ausräumen und Container bestellen auf meine Kosten und die Wohnung kündigen? Wenn das keiner kündigt und entsorgt, dann gibt's in ein paar Monaten nichts mehr zu erben. Und Costa Rica sagt mir, daß sie kein Geld hätten.
Soll ich da warten, bis wir den Erbschein haben, mit dem Costa Ricaner und dem Erbschein auf die Bank gehen und wenn nicht genügend Geld da ist, dann steigt der halt in das nächste Flugzeug und die Gläubiger wenden sich als erstes an mich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Einfach rein und ausräumen und Container bestellen auf meine Kosten und die Wohnung kündigen?


Entweder Du schlägst das Erbe aus, dann kann Dir das alles egal sein oder Du nimmst es an, dann solltest Du auch so agieren.

Also ja, ausräumen, wertlose Dinge in einen Container, werthaltige an Dich nehmen und natürlich die Wohnung kündigen. Vorsichtshalber holt man sich dafür noch das Einverständnis des Halbbruders aus Costa Rica sowie Sohn und Tochter des anderen Halbbruders.

Zitat:
Soll ich da warten, bis wir den Erbschein haben,


Nein

Zitat:
und wenn nicht genügend Geld da ist, dann steigt der halt in das nächste Flugzeug und die Gläubiger wenden sich als erstes an mich.


So wird es wohl kommen. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Haftung auf den Wert des Nachlasses zu beschränken.

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