Erbrecht, Erbschein, Verjährung

13. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Riggel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht, Erbschein, Verjährung

Hallo zusammen,
meine Großmutter ist im Juli 2014 verstorben und hatte kein Testament hinterlassen.
Ihr Sohn(mein Vater) ist bereits 2008 verstorben. Somit verblieb meine Tante als Ihre Tocher und somit direkte Erbin.
Nun habe ich erfahren, dass auch ich und meine Schwester zur Erbfolge gehören und einen Anspruch auf einen Pflichterbanteil zu je 25% gehabt hätten.
Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass meine Tante in den letzten drei Lebensjahren meiner Großmutter die Bankvollmacht für die Konten hatte. Als wir Sie mit unserem Anspruch konfrontiert haben, kam die Aussage, es wäre kein Erbe(Geld) vorhanden gewesen. Dass aber Geld vorhanden gewesen sein muss, bestätigte mir meine Mutter die noch zu Lebzeiten meines Vaters von einem Vermögen in Höhe von ca. 40.000 € weiß. Auch hat meine Tante damals gegenüber dem Bestatter die Aussage gemacht, dass es keine weiteren Erben außer ihr geben würde und somit nur einen Erbschein auf sich erhalten hat.

Ist es nach dieser Zeit noch möglich einen Erbschein für mich und meine Schwester zu beantragen?
Aufgrund der Bankvollmacht meiner Tante und dem plötzlich angeblichen nicht mehr vorhandenen Vermögen, wird dabei auch das Vermögen auf 2-3 Jahre nach dem Tod betrachtet?
Oder wird nur ab dem Todestag das Vermögen festgelegt?

Ich wäre dankbar darüber, wenn mir jemand einen Tip geben könnte, wie man in diesem Fall zu seinem Recht kommen könnte.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Hallo Riggel,

wende dich einfach an das Nachlassgericht am letzten Wohnort deiner Großmutter und beantrage einen Erbschein. Soweit ich weiß verjähren Erbansprüche nicht.
Was dir allerdings der Erbschein jetzt noch bringt um in Erfahrung zu bringen, was evtl. eure Tante inzwischen so alles an Erbe bereits vernichtet hat, bzw. nicht mehr nachzuverfolgen ist, kann ich nicht sagen.
Woher weißt du, dass deine Großmutter kein Testament hinterlassen hat?
Viel Erfolg und Glück!

-- Editiert von Moicke am 14.06.2016 00:20

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Ein Erbschein kann noch beantragt werden. Wenn Deine Tante tatsächlich einen Erbschein erhalten hat, dann droht ihr jetzt Ärger, denn dann hat sie wohl beim Nachlassgericht eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben. Ich nehme aber an, dass sie gar keinen Erbschein hat.

Es zählt das Vermögen der Großmutter an ihrem Todestag. Wenn Ihr einen Erbschein habt, dann könnt Ihr bei der Bank gegen eine entsprechende Gebühr die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

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