Erbrecht, Schulden erben

4. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Streak
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht, Schulden erben

Servus,

folgende Situation (verallgemeinert):
Eine Personn hat Schulden durch Krebsbehandlung in einer Privatklinik. Die Person ist verheiratet und hat Kinder, kein Testament - es gibt nichts zu erben.
Die Verträge mit der Klinik wurden nur von dieser Person unterschrieben.
Wie sieht dies nun aus, wenn die Person verstirbt, was passiert mit den Schulden? Sind diese durhc die Klinik "einklagbar"?
Müssen die Kinder/der Ehepartner diese übernehmen?

Habe im Forum nichts passendes gefunden.
Vielen Dank im vorraus und
Beste Grüße

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16460 Beiträge, 9280x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Müssen die Kinder/der Ehepartner diese übernehmen? <hr size=1 noshade>

Wenn die gesetzlichen Erben das Erbe nicht ausschlagen, erben sie auch die Schulden.
Wenn die gesetzlichen Erben das Erbe ausschlagen, erben sie nichts, auch nicht die Schulden.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der überlebende Ehegatte und die Kinder sollten unverzüglich beim Nachlassgericht den Erbverzicht erklären.

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""

1x Hilfreiche Antwort

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