Servus,
folgende Situation (verallgemeinert):
Eine Personn hat Schulden durch Krebsbehandlung in einer Privatklinik. Die Person ist verheiratet und hat Kinder, kein Testament
- es gibt nichts zu erben.
Die Verträge mit der Klinik wurden nur von dieser Person unterschrieben.
Wie sieht dies nun aus, wenn die Person verstirbt, was passiert mit den Schulden? Sind diese durhc die Klinik "einklagbar"?
Müssen die Kinder/der Ehepartner diese übernehmen?
Habe im Forum nichts passendes gefunden.
Vielen Dank im vorraus und
Beste Grüße
Erbrecht, Schulden erben
4. Juli 2014
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2014 | 15:21
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht, Schulden erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Juli 2014 | 15:31
Von
Status: Weiser (17699 Beiträge, 9688x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Müssen die Kinder/der Ehepartner diese übernehmen? <hr size=1 noshade>
Wenn die gesetzlichen Erben das Erbe nicht ausschlagen, erben sie auch die Schulden.
Wenn die gesetzlichen Erben das Erbe ausschlagen, erben sie nichts, auch nicht die Schulden.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
#2
Antwort vom 5. Juli 2014 | 11:07
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1343x hilfreich)
Der überlebende Ehegatte und die Kinder sollten unverzüglich beim Nachlassgericht den Erbverzicht erklären.
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""
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