Erbrecht, Sorge ums Haus

14. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht, Sorge ums Haus

Hallo, dies ist mein erster Beitrag, so seht mir Fehler bitte nach. Ich habe aktuell große Sorge.

Fall: Ich und einer mein Bruder leben aktuell in unserem Haus, welches wir seit unserer Geburt mit unserer Mutter bewohnt haben. Es wurde nie ein Testament aufgesetzt oder anderweitig etwas geregelt. Soweit ich weiß, gehören ihm durch den gemeinsamen Eintrag ins Grundbuch 50 % und nun durch den Pflichtteil des Erbes weitere 25 %. Wir haben nun Sorge, das er vor hat, hier herziehen zu wollen oder eine Auszahlung oder Verkauf anstrebt, da eine Bitte, uns das Haus zu überlassen bisher auf Verwunderung seinerseits stoß.

Kurz und Knapp, müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen, das Haus zu verlieren, bzw. ihn einziehen lassen zu müssen oder ihn auszahlen zu müssen?

-- Editiert von User am 14.08.2022 16:15

-- Editiert von User am 14.08.2022 16:18

-- Editiert von Moderator topic am 15.08.2022 15:46

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32903 Beiträge, 17273x hilfreich)

Kurz und Knapp, müssen wir uns ernsthafte Sorgen machen, das Haus zu verlieren Durchaus - er kann schließlich die Teilungsversteigerung anregen. Man sollte sich also tunlichst mit ihm einigen.
und nun durch den Pflichtteil des Erbes weitere 25 % Nö - was er jetzt anläßlich des Todes der Mutter erhielt, ist der gesetzliche Erbteil. Den Pflichtteil kriegt man, wenn man enterbt wurde - das ist hier nicht der Fall.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es darum, dass dem Vater durch den Tod der Mutter 75% des Hauses gehören, den beiden Brüdern der Rest. Wir haben also eine Erbengemeinschaft, der drei Personen angehören. Wie Ihr jetzt weiter vorgeht, das hängt von Euch ab. Ob Ihr Euch mit dem Vater einigt, wenn es nicht funktioniert, dann ist die Frage, wie man die Erbengemeinschaft auseinander setzt. Die letzte und in der Regel ungünstigste Option ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go614512-69
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ein Erbe sein Stimmrecht verlieren, wenn ihm vielleicht eine Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen wird? und wäre dies durch die oben genannten Einschränkungen überhaupt möglich, ihm diese Unfähigkeit nachzuweisen?

und kann man ihm verwehren in das Haus einzuziehen? Da Alkoholiker, Selbstmordgefahr, Depressiv etc.

-- Editiert von User am 14.08.2022 18:04

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32903 Beiträge, 17273x hilfreich)

Kann ein Erbe sein Stimmrecht verlieren, wenn ihm vielleicht eine Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen wird? und wäre dies durch die oben genannten Einschränkungen überhaupt möglich, ihm diese Unfähigkeit nachzuweisen? Sicher - aber dann gibt es halt einen gesetzlichen Betreuer, der dessen Rechte wahrnimmt (und nein, diese Funktion wird man nicht Ihnen übertragen)... Es ist sogar zu vermuten, dass ein solcher Betreuer die Rechtslage sehr viel besser kennt als Ihr Vater - nicht selten übernehmen das Rechtsanwälte. Dass der Vater Ihnen deswegen seine 75 % irgendwie schenken muss, kann man definitiv ausschließen.
und kann man ihm verwehren in das Haus einzuziehen? Da Alkoholiker, Selbstmordgefahr, Depressiv etc. Natürlich nicht - abgesehen davon, dass Sie wohl kaum die Kompetenz zur Diagnostik haben, haben Alkoholiker und Depressive genau dieselben Rechte wie Sie.

-- Editiert von User am 14.08.2022 18:17

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.