Erbrecht, Testament

28. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
13DaysFree
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht, Testament

Hallo, ich habe folgendes Rechtsproblem. Ich bin seit 17 Jahren kinderlos verheiratet, meine Frau und ich sind jeweils voll berufstätig. Wir bewohnen ein Reihenhaus, dass mir von meinen Eltern schon vor einigen Jahren überschrieben wurde. Die Übertragung des Hauses erfolgte, so früh da wir eine Erbschaftssteuer vermeiden wollten und die Eltern noch ein weiteres Haus besitzen, in dem sie selbst leben. Meine Elternteile und auch die meiner Frau sind noch vorhanden.
Da ich das einzige Kind meiner Eltern bin, wurde mir allein das Haus überschrieben. Im Falle meines Todes vor dem meiner Eltern, würde das Haus, nach Testament der Eltern, jedoch wieder an meine Eltern zurück fallen. Das ist von ihnen als Schutz gedacht, damit ihr ehemaliges Haus im Scheidungsfall zwischen meiner Frau und mir im schlimmsten Fall nicht an Pflichterben meiner Frau fällt. Nun kommt hinzu, dass ich einen inzwischen 20 jährigen, unehelichen Sohn habe, der zwar nicht bei mir lebt, zu dem aber noch immer ein guter Kontakt besteht. Meine Ehefrau und ich haben im Laufe der Jahre gemeinsam sehr viel Geld in quasi mein Haus für Renovierungen, Umbauten sowie hochwertige Ausstattung gesteckt. Zusätzlich haben wir auch ein mittelgroßes Sparvermögen bei der Bank. Nun hat meine Frau, zu recht, die Befürchtung, dass im schlimmsten Fall aller Fälle, nämlich falls ich einmal vor meinen Eltern versterbe, sie ziemlich mittellos darsteht. Zum einen würde sie das Haus an meine Eltern verlieren, in das wir viel gemeinsam investiert haben, zum anderen besteht die Gefahr, dass mein Sohn einen hohen Erbanteil von ihr fordert. Dieses Risiko möchte ich für meine Frau minimieren, indem wir sicherstellen, dass festgelegt wird, dass sämtliche Wohnungseinrichtungen sowie die gemeinsamen Sparguthaben, in meinem Todesfall an meine Frau fallen. Wir haben ja auch gemeinsam die Mittel dazu aufgebracht. Für meinen Sohn besteht eh ein weiteres Sparkonto und er soll auch gerne nach dem Tod von mir und meiner Frau alles erben. Ich vermute, ich muss also ein Testament schreiben und hinterlegen, in dem diese Bedingungen geregelt und festgelegt werden? Sollte dieses über einen Notar erfolgen und dort hinterlegt werden oder reicht es, dieses bei Gericht einzureichen? Wie wären die Erbverhältnisse meiner Frau und meines Sohnes, wenn es wie bisher ohne Testament weiterlaufen würde und ich versterbe? Welchen Pflichtteil, außer dem s.o. extra angelegten Sparvertrag steht meinem Sohn gegenüber meiner Frau zu, wenn ich wie erwähnt ein solches Testament hinterlegt habe? Für Antworten auf diese vielen Fragen wäre ich sehr dankbar und bedanke mich im voraus.




1 Antwort
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17510x hilfreich)

Zunächst einmal musst Du zwischen Pflichtteil und Erbteil unterscheiden. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Solange kein Testament vorhanden ist, gibt es z.B. gar keinen Pflichtteil.

Die gesetzliche Erbfolge sieht so aus, dass die Ehefrau 50% erhält und das Kind die anderen 50%. Dabei wird jedoch eine Erbengemeinschaft gebildet, in der kein gegenseitiger Auszahlungsanspruch besteht. Ein Sparbuch, das bereits auf den Namen des Sohnes läuft, bleibt übrigens bei der Berechnung der Erbteile außen vor.

Der Pflichtteil setzt voraus, dass der Pflichtteilsberechtigte enterbt worden ist. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (hier: 25%) und muss ausgezahlt werden.

Ein Testament kann selbst verfasst und beim Gericht abgegeben werden. Dennoch würde ich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Notars für die Formulierung des Testamentes empfehlen, da schon leichte Formulierungsfehler gravierende Folgen haben können.

Zudem sollte in Eurem Fall über einen notariellen Erbvertrag unter Einbeziehung des unehelichen Sohnes nachgedacht werden. Der könnte dann z.B. direkt auf seinen Pflichtteil verzichten, wenn er dafür die Garantie erhält, dass er nach dem Tod von Euch beiden als Erbe eingesetzt wird.

Insbesondere muss in diesem Zusammenhang darüber nachgedacht werden, in welchem Umfang der überlebende Ehegatte über das geerbte Vermögen verfügen darf. Diese Frage und deren rechtliche Konsequenzen sollte beim Notar auf jeden Fall diskutiert werden.

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