Erbrecht, uneheliche Kinder

29. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Amazone1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbrecht, uneheliche Kinder

Guten Tag zusammen,

Ich habe ein paar Fragen und hoffe das ich hier Antworten finde.
Mein Vater hat vor 9 Jahren ein Haus gekauft. Ein Testament will er nicht machen.
Er ist verwitwet und lebt seid 15 Jahren mit einer neuen Frau zusammen ( nicht verheiratet )
In der Ehe der verstorbenen Frau gab es 2 Kinder aber nicht seine eigenen.
Es gibt noch eine nicht eheliche aber leibliche Tochter und mich.
Das Haus will er mir überschreiben weil ich ihn pflegen werde wenn er nicht mehr kann.
Nun hat man mir gesagt, das wenn er mir das Haus überschreibt es 10 Jahre dauert bis es mir gehört.
Wenn innerhalb der 10 Jahre was passiert dann hat meine halb Schwester Anspruch auf ihren Pflichtteil was ich verstehe.
Was ist denn mit den beiden Kindern aus der Ehe mit der Verstorbenen Frau was ja nicht seine eigenen waren, haben die auch Anspruch auf einen Erbteil?
Wenn er doch noch ein Testament machen sollte und mich als allein Erbe einsetzt hat meine halb Schwester dann trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil vom Haus?

Ich hoffe sehr das ich hier antworten finde, denn mit meinem Vater kann man darüber nicht reden.

Liebe Grüße
Amazone1970

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Amazone1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort
Was ist denn mit den Kindern seiner verstorbenen Frau ( nicht seine leiblichen ) steht denen was zu?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7987 Beiträge, 4494x hilfreich)

Zitat:
Er ist verwitwet und lebt seid 15 Jahren mit einer neuen Frau zusammen ( nicht verheiratet )

Nach 15 Jahrenn ist diese nicht mehr "neu". :grins:
Zitat:
Nun hat man mir gesagt, das wenn er mir das Haus überschreibt es 10 Jahre dauert bis es mir gehört.

Das ist falsch, das Haus "gehört" Dir sofort nach Überschreibung.
Zitat:
Wenn innerhalb der 10 Jahre was passiert dann hat meine halb Schwester Anspruch auf ihren Pflichtteil was ich verstehe.

Die Halbschwester hat ggf. einen Ergänzungsanspruch bzgl. der Schenkung. Dieser mindert sich jährlich um 10 %.
Zitat:
Was ist denn mit den beiden Kindern aus der Ehe mit der Verstorbenen Frau was ja nicht seine eigenen waren, haben die auch Anspruch auf einen Erbteil?

Nein.
Zitat:
Wenn er doch noch ein Testament machen sollte und mich als allein Erbe einsetzt hat meine halb Schwester dann trotzdem Anspruch auf ihren Pflichtteil vom Haus?

s.o.
Zitat:
nur wenn Tod innerhalb von 10 Jahren danach, würde der Erbteil der Halbschwester um den Hauswert erhöht

Diese Aussage ist so pauschal nicht richtig.

-- Editiert von cruncc1 am 29.12.2015 20:05

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Amazone1970
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten, nun bin ich schlauer als vorher und das hilft mir weiter

1x Hilfreiche Antwort

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