Erbrecht 50/50??

14. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Neujahrsschreck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht 50/50??

Hallo,an alle Rechtis,

Wir leben seit 30 Jahren im Haus der Eltern meines Mannes.also ein Zweifamilienhaus..Oma Opa für sich und wir für uns.Jeder mit eigenem Garten,alles getrennt.
Nun ist der GV verstorben.Laut Zestament,erbt der GV alles....als Nacherben wurde ich und meine Schwester bestimmt.
Letztere hat die letzten Jahre nichts mehr mit dem Elternhaus zu tun gehabt.
Ich habe viel umgebaut, den Garten bewirtschaftet,ein grosses Gartenhaus gebaut,Anbau gebaut...finanziell viel ins Anwesen gesteckt.
Wir haben die ersten 15 Jahre Miete gezahlt,dazu Betrienskosten.Die letzten 15 Jahre nur noch Bezriebskosten, (anteilig Müll,Strassenbeleuchtung,Grundstückssteuet)ec...Gas und Wasser und Strom,alles selbst,da getrennte Kreisläufe.

Wir möchten,falls mal die GM stirbt,eine faire Behandlung,was das Erbe angeht...Momentan existiert nur das alte Testament,wo ich und meine Schwester zu gleichen Teilen wohl erben....
Was wäre rechtlich für uns machbar,wir möchten einfach eine faire Lösung, da wir ja schon 30 Jahre hier wohnen und Geld ins Haus gesteckt haben.
Bitte um Tipps Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4584 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Neujahrsschreck):
Was wäre rechtlich für uns machbar,wir möchten einfach eine faire Lösung, da wir ja schon 30 Jahre hier wohnen und Geld ins Haus gesteckt haben.
Bitte um Tipps Danke


Du zahlst seit 15 Jahren keine Miete mehr, schon vergessen?

Da gibt es nichts dran rumzuschrauben. Wenn die Schwester auf ihr Pflichtteil verzichtet, dann wird ihr am Ende 1/2 Haus gehören.

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#2
 Von 
Neujahrsschreck
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@solan 196-das ihr die andere Hälte gehört ist mir schon klar, aber was ist mit dem Hausanbau-diesen haben wir zwar am alten Haus angedockt,aber finaziert, abgezahlt alles selbst. Ich weiss, das es eine Regel gibt, da der Grund besitz ja noch nicht mir gehört,gehört mir auch nicht der Anbau-und wohl auch alles andere was ich in 30 Jahren dort selbst erarbeitet habe.
Ich möchte ja ,dass auch Sie ihren Anteil bekommt- nur fairerweise-hat Sie in den letzten 30 Jahren hier kein Geld reingesteckt.
was wäre denn, wenn Sie auf ihren Pflichteil nicht verzichtet??? Ich bin Laie, und lese mich gerade in die Materie ein-

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32154 Beiträge, 5654x hilfreich)

Erstmal die Verwandtschaft sortieren?

Oma und Opa sind vermutlich deine Schwiegereltern. Die Eltern deines Mannes.
Du hast noch eine Schwester.

GV ist vermutlich nicht Gerichtsvollzieher, sondern wer? Opa=Großvater? Oder Schwiegervater?
Wenn der OPA der GV=Großvater ist, wer ist jetzt gestorben?

Zitat (von Neujahrsschreck):
Nun ist der GV verstorben.Laut Zestament,erbt der GV alles
Der Verstorbene GV erbt alles?
Von wem denn?

Zitat (von Neujahrsschreck):
Letztere hat die letzten Jahre nichts mehr mit dem Elternhaus zu tun gehabt.
Wenn deine Schwester in einem Testament als Nacherbe steht, dann ist das so.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4507x hilfreich)

Zitat (von Neujahrsschreck):
Wir möchten,falls mal die GM stirbt,eine faire Behandlung,was das Erbe angeht...

Sorry, was ihr möchtet, spielt keine Rolle.
Zitat:
Momentan existiert nur das alte Testament,wo ich und meine Schwester zu gleichen Teilen wohl erben...

Wenn in dem "alten" Testament nicht ausdrücklich steht, dass der Überlebende das Testament nach dem Tod des Ersterbenden ändern darf, kann die Alleinererbin das Testament nicht mehr ändern.
Zitat:
Was wäre rechtlich für uns machbar,wir möchten einfach eine faire Lösung, da wir ja schon 30 Jahre hier wohnen und Geld ins Haus gesteckt haben.

Diese Frage kommt 30 Jahre zu spät! Du hättest dich informieren müssen, bevor du in etwas investierst, dass dir nicht gehört.
Zitat:
Ich möchte ja ,dass auch Sie ihren Anteil bekommt- nur fairerweise-hat Sie in den letzten 30 Jahren hier kein Geld reingesteckt.

Fair gibt es nicht im Rechtssinn.
Zitat:
was wäre denn, wenn Sie auf ihren Pflichteil nicht verzichtet???

Sie hat keinen Pflichtteilsanspruch, sondern ist Erbin.

Weshalb sollte sie auf ihr Erbe verzichten?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47612 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat:
Was wäre rechtlich für uns machbar,wir möchten einfach eine faire Lösung, da wir ja schon 30 Jahre hier wohnen und Geld ins Haus gesteckt haben.


Eine Einigung mit der Schwester und dabei die Hoffnung, dass beide das Gleiche unter "fair" verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3533 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Neujahrsschreck):
Wir leben seit 30 Jahren im Haus der Eltern meines Mannes.also ein Zweifamilienhau

Zitat (von Neujahrsschreck):
als Nacherben wurde ich und meine Schwester bestimmt.

Wieso sie als Schwiegertochter und ihre Schwester? Oder meinten sie ihr Mann und seine Schwester erben.

Es ist ein Zweifamilienhaus, ergo ist doch klar, dass die besagte Schwester mit dem Haus nichts zu tun hatte. Für ihre Ausgaben wohnten sie doch 15 Jahre Mietfrei als Ausgleich.

Sie werden sobald die Großmutter stirbt ihre Schwester auszahlen müssen. Wenn sie weiterhin keine Miete bezahlen haben sie einen Vorteil.
Würden sie auf ein Erbe verzichten?

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