Hallo,
ich bin kinderlos verheiratet (68 Jahre) habe nur noch einen 2 Jahre älteren Bruder und aus der Zweitehe meines Vaters eine Stiefschwester.
Sollte meine Frau vor mir sterben bin ich der Alleinerbe unseres gemeinsamen Besitzes.
Kann ich ausschliessen,dass mein Bruder mich beerbt falls ich vor ihm sterbe ?
Nach dem Willen meiner Frau und mir würden wir unser verbleibendes Vermögen gerne einer Tierschutz-Organisation hinterlassen.
Hätte mein Bruder in jedem Fall einen Anspruch auf das Erbe? und hat auch meine Stiefschwester einen Anspruch?
Gerne würde ich ausschliessen,dass mein Bruder etwas von mir erbt,ich habe auch keinerlei Interesse am Vermögen meines Bruders.
Lieber würde ich meiner Stiefschwester etwas hinterlassen.
Erbrecht Bruder-Stiefschwester ?
#Sollte meine Frau vor mir sterben bin ich der Alleinerbe unseres gemeinsamen Besitzes.#
Aber nur, wenn ihr ein entsprechendes Testament errichtet habt,
#Kann ich ausschliessen,dass mein Bruder mich beerbt falls ich vor ihm sterbe ?#
Ja.
#Hätte mein Bruder in jedem Fall einen Anspruch auf das Erbe? und hat auch meine Stiefschwester einen Anspruch?#
Nein, sie haben kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht.
Da Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt sind, können sie testamentarisch vollständig enterbt werden.
Ohne Testament ist Deine Frau Dir gegenüber übrigens auch nicht Alleinerbin, sondern erbt nur 75%. Die übrigen 25% gehen an Deine Geschwister. Falls Deine Frau noch Geschwister hat, gilt umgekehrt das Gleiche.
Wenn Euer Nachlass an eine gemeinnützige Organisation gehen soll, dann ist ohnehin die Errichtung eines Testamentes erforderlich, da Euer Nachlass ansonsten an weiter entfernte Verwandt gehen würde. In dem Testament kannst Du natürlich Deine Schwester bedenken und Deinen Bruder ausschließen.
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Hallo,
herzlichen Dank für die schnellen Antworten ! da werden meine Frau und ich wohl schnellstens ein Testament verfassen
quote:
#Hätte mein Bruder in jedem Fall einen Anspruch auf das Erbe? und hat auch meine Stiefschwester einen Anspruch?#
Nein, sie haben kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht.
Geschwister sind nicht pflichtteilsberechtigt - soweit ist die Antwort richtig.
Geschwister sind jedoch (gesetzlich) erbberechtigt , wenn keine Erben 1. Ordnung (= Abkömmlinge des Erblassers) vorhanden sind und mindestens ein Elternteil des Erblassers bereits vorverstorben ist.
@Lundi
Wenn du schon zitierts, solltest du auch alles zitieren!
Die Frage bezog sich darauf, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht und nicht ob, die Geschwister erbberechtigt sind!
#Nach dem Willen meiner Frau und mir würden wir unser verbleibendes Vermögen gerne einer Tierschutz-Organisation hinterlassen.
Hätte mein Bruder in jedem Fall einen Anspruch auf das Erbe? und hat auch meine Stiefschwester einen Anspruch?#
-- Editiert von cruncc1 am 15.02.2009 20:25
Falls ihr selber ein Testament machen wollt:
Handschriftlich! Nicht mit Machine, auch wenn es besser aussieht. Unterschrift, Ort und Datum dazu.
Besser zu einem Notar gehen. Man glaubt gar nicht, was man bei einem Testament alles falsch machen kann.
Und jetzt?
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