Erbrecht Enkel

21. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
enkel_erb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Enkel

Guten Abend,
ich hoffe jemand kann mir helfen und zwar bin ich in folgender Situation. Meine Oma ist vor kurzem gestorben und mein Bruder und ich sind die einzigen Enkel. Nun hat sie meinem Bruder ihr Grundstück samt Haus und Einrichtung vermacht und mir Aktien im wert von 400€. Natürlich fühle ich mich da benachteiligt und möchte gerne wissen, ob das so rechtens ist oder ob man das anfechten kann.
Danke im vorraus

Mit freundlichen Grüßen




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn die Oma die Verteilung testamentarisch verfügt hat, wirst Du nichts daran ändern können.
Liegt kein Testament vor, steht jedem von Euch beiden 50% des Vermögens zu.

Mfg. Hexlein456

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Sie haben sich nicht verschrieben? Es geht wirklich um EUR 400,--?

Das wäre dann ja eher eine Provokation als der Wusch etwas vererben zu wollen.

War der Onkel denn noch klar bei Verstand? Nicht dass er sich über die Werte irrte.



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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

quote:
Liegt kein Testament vor, steht jedem von Euch beiden 50% des Vermögens zu.


Ohne Kenntnis der genauen Verwandtschaftsverhältnisse ist das eine mutige Aussage.

Welche Kinder der Oma leben denn noch? Lebt Dein Elternteil, der Kind der Oma ist, noch? Wenn ja, dann hast Du keine Ansprüche.

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#4
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

Sorry, aus dem Eingangsthread schloss ich, dass die beiden Enkel die einzig noch lebenden Verwanden sind.
Ist dem nicht so, hast Du natürlich recht.

;-)

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#5
 Von 
enkel_erb
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ja es ist im testament festgehalten. es leben noch mein onkel, der aber auf seine erbe verzichtet und meine mutter als direkte verwandten. meine mutter bekommt einen ähnlich kleinen geldbetrag.
danke für eure antworten

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#6
 Von 
Hexlein456
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
ja es ist im testament festgehalten. es leben noch mein onkel, der aber auf seine erbe verzichtet und meine mutter als direkte verwandten. meine mutter bekommt einen ähnlich kleinen geldbetrag.


Ohne mich zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen...

Wenn Dein Onkel verzichtet, ist Deine Mutter als direkter Nachkomme Haupterbin. Wurde Dein Bruder zum Haupterben eingesetzt (was ich anhand der Verteilung vermute) hat Deine Mutter wohl zumindest einen Pflichtteilanspruch. Der richtet sich jedoch nach dem Gesamterbe .....
Du hast jedoch keinerlei Ansprüche.

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""Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.""

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Wenn Deine Mutter als Kind der Oma noch lebt, dann hast Du keine Erbansprüche, bzw. nur das, was Dir lt. Testament vererbt wurde.

Allenfalls könnte Deine Mutter hier Pflichtteilergänzungsansprüche geltend machen.



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