Erbrecht Enkelkinder Pflichtanteil

27. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
mausi2110@gmx.net
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Enkelkinder Pflichtanteil

Hallo,

und zwar folgende fakten:


Mein Opa lebt noch als Demenzkranker in einen Altersheim

Der Jüngste Sohn meines Opas ist Verwalter des Geldes ect. hat sich als solches Eintragen lassen.

Mein Vater ist der älsteste Sohn meines Opas jedoch ist dieser letztes Jahr verstorben

Im Testament meines Opas steht das die Beiden Söhne alleinerben sind.


Nun meine Frage:

Der Jüngste Sohn (DER Verwalter) ist ein Geldgeier und wir befürchten das er das Geld Veruntreut da mein Opa wirklich viel Geld hat. Nun hat der Sohn auch das Haus verkauft meines Opas a, 01.02.2010.

Ich weiß zwar das meine Mutter kein Anrecht auf das Erbe hat aber wie sieht es mit mir aus als 23 Jähriges Enkelkind?

Nur zur Info mir geht es nicht um das Gel dnur um gerechtigkeit da der Jüngste Sohn wirklich ein Monster ist.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 37x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8337 Beiträge, 4582x hilfreich)

#Ich weiß zwar das meine Mutter kein Anrecht auf das Erbe hat aber wie sieht es mit mir aus als 23 Jähriges Enkelkind?#
Falls du auf den Verkauf des Hauses anspielst: du hast zu Lebzeiten des Opas keinerlei Ansprüche.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 403x hilfreich)

Du schreibst, dass im Testament Deines Opas steht, dass beide Söhne Alleinerben sind. Da Dein Vater bereits verstorben ist, tretet Ihr als Kinder an seine Stelle. Natürlich könnt Ihr das Erbe erst geltend machen , wenn der Opa gestorben ist. Solltet Ihr einen konkreten Verdacht haben , dass Euer Onkel das Vermögen seines Vaters veruntreut, dann geht zu dem Gericht,dass ihn als Betreuer für die Vermögendsfragen bestellt hat. Dort ist ein Rechtspfleger /in auch immer für den konkreten Fall zuständig. Tragt dort Eure Bedenken vor und lasst die Abrechnungen , die Euer Onkel monatlich vorlegen muss, genau prüfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

@Mausi
ist euch eigentlich klar, dass so ein Heimplatz in Pflegestufe 3 ca. 3-4000 € im Monat kostet und selten die Pflegeversicherung und die Rente dafür ausreicht?

http://www.pflegeversicherung.com/pflegestufe3.html

"wirklich viel Geld hat"
er hat es und es ist nicht dazu gedacht einmal vererbt zu werden sondern dafür ihn bis zu seinem Lebensende ausreichend zu versorgen (versorgen zu lassen).

Wenn du "Pech" hast lebt der Opa noch so lange, dass das Vermögen des Opas aufgebraucht ist aber dann muß vielleicht sogar dein Onkel etwas dazu zahlen wenn er entsprechende Einnahmen hat bzw. das Sozialamt welches dann einspringen muß prüft wo das Vermögen abgeblieben ist.

Ansonsten was Annaminna geschrieben hat.

Grüße
Kleine Hexe

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