Erbrecht-Erbschaft

18. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bart70
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht-Erbschaft

Hallo,

ich benötige eine Information, ich bin nicht Familienmitglied sprich, ich bin nur die Haushälterin, die Person hinterlässt mir eine Erbschaft dies so vereinbart war. Notariell ist diese Erbschaft bereits geklärt, nun meine Frage.

Die Immobilie am Tag des Erwerbs 2014 war ca.200000 € Wert, muss ich für das Erbe Erbschaftsteuer zahlen? Wenn ja wie wird das berechnet, vom Kaufpreis oder Wert.

Danke für jede Information

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46335 Beiträge, 16435x hilfreich)

Zitat:
muss ich für das Erbe Erbschaftsteuer zahlen?


Ja, da der Freibetrag von 20.000€ bei weitem überschritten wird.

Zitat:
Wenn ja wie wird das berechnet, vom Kaufpreis oder Wert.


Vom Wert am Todestag des Erblassers.

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