Hallo,
ich benötige eine Information, ich bin nicht Familienmitglied sprich, ich bin nur die Haushälterin, die Person hinterlässt mir eine Erbschaft dies so vereinbart war. Notariell ist diese Erbschaft bereits geklärt, nun meine Frage.
Die Immobilie am Tag des Erwerbs 2014 war ca.200000 € Wert, muss ich für das Erbe Erbschaftsteuer zahlen? Wenn ja wie wird das berechnet, vom Kaufpreis oder Wert.
Danke für jede Information
Erbrecht-Erbschaft
18. April 2021
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Frage vom 18. April 2021 | 18:05
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht-Erbschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. April 2021 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (46335 Beiträge, 16435x hilfreich)
Zitat:muss ich für das Erbe Erbschaftsteuer zahlen?
Ja, da der Freibetrag von 20.000€ bei weitem überschritten wird.
Zitat:Wenn ja wie wird das berechnet, vom Kaufpreis oder Wert.
Vom Wert am Todestag des Erblassers.
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