Erbrecht Fragen, Bruder droht mit Gericht

20. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go478836-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht Fragen, Bruder droht mit Gericht

Hallo,
am 12.11 ist mein Vater gestorben und nun kommt die riesige Streitigkeit.
Mein Bruder und ich sind Erben jedoch hat mein Bruder zu meinem Vater und mir vor 3 Monaten den Kontakt abgebrochen mit den Abschluss Worten " Ihr elenden ***xer mit euch will ich nie wieder im Leben was zu tun haben" Ich habe bis Dato mit meinem Vater in einer Wohnung gewohnt und das Verhältnis war OK. Nach dem tot hat er sich wieder blicken lassen den es gibt ja was zu erben :)
Ich habe von vornherein gesagt 50% für jeden bei allem! Geldbeträge, Gegenstände, Schulden und auch kommende Rechnungen. Seitdem kümmere ich mich um 100% der Papier Angelegenheiten und 90% der Entrümpelung trotzdem besteht mein Bruder auf 50% und das SOFORT ich habe ein paar Sachen verkauft wo ich sein Einverständiss zu hatte er bezweifelt nun das ich ihm die realen Summen nenne die ich dafür erhalten habe. Das Geld sollte von Anfang an zur Seite gelegt werden für die Anfallenden kosten er verlangt nun das ich Ihn sofort mit 50% auszahlen solle er zahlt die Rechnungen schon mit und wenn er es nicht kann soll ich den Gläubigern sagen das Geld sei bei ihm zu holen. Ich habe ihm gesagt das er seine 50% kriegt obwohl er Sie wegen nichts tun nicht verdient hätte, aber erst nachdem alle Rechnungen bezahlt sind wird es 50/50 geteilt. Nun will er mich vor Gericht ziehen und mich verklagen. Kann er das tun? Und kann ich ihn enterben oder das Erbe Prozentual mindern weil er mir die ganze Arbeit über lässt.
Des weiteren ist mein Bruder Drogenabhängig... Cannabis täglich und Alkohol auch sehr häufig.

-- Editiert von go478836-72 am 20.11.2017 20:19

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Nein, du kannst deinen Miterben nicht enterben. Das wäre Sache deines verstorbenen Vaters gewesen; wenn er deinen Bruder bewusst oder unbewusst (mangels Testament) bedacht hat, dann kannst du nichts daran ändern.

Wenn du dich um das gemeinsame Erbe kümmerst, dann hast du natürlich gegenüber den Miterben auch Rechenschaftspflichten zu erfüllen > also sämtliche Belege aufheben und Geldabflüsse lückenlos nachweisen!

Noch sind ja kaum 2 Wochen vergangen - aber nach 1-2 Monaten sind die noch anfallenden Kosten, die den Nachlass mindern, ja bekannt bzw. abzuschätzen. Solange muss er sich halt noch gedulden.
Klage einreichen kann jeder wie er möchte - sofern er den anfallenden Gerichtskostenvorschuss zahlt. Falls eine schriftliche Auszahlungsforderung von ihm eingeht, wäre es m.E. an der Zeit ihm mal einen Zwischenstand, d.h. eine Zwischen-Aufstellung zu "liefern" - und ggf. eine angemessene Teil-Vorabauszahlung zu leisten.

Eine Vergütung für deine Tätigkeit hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Für einen durchsetzbaren Anspruch darauf wäre unter den Erben eine Vereinbarung zu treffen. So wie ihn niemand daran hindert Klage einzureichen, könntest du aber einfach mal versuchen, eine Vergütung zu verlangen.

er zahlt die Rechnungen schon mit und wenn er es nicht kann soll ich den Gläubigern sagen das Geld sei bei ihm zu holen
Hah :devil:
Ganz klar: darauf solltest du dich natürlich nicht einlassen, denn alle Beteiligten einer Erbengemeinschaft haften gesamtschuldnerisch. D.h. wenn er seinen Anteil nicht zahlen würde, dann könnten die Gläubiger auch für seinen Anteil bei dir anklopfen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
go478836-72
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe ihm alles offen gelegt 2 Sachen sind über eBay Kleinanzeigen weg und 1x Werkzeug an einen bekannten ich habe da keine Rechnungen ausgeschrieben ihm aber die Chat Verläufe gezeigt trotzdem meint er das sei nicht alles, es geht um 322€ die ich halt dafür benötige die Wohnung Übergabe fertig zu machen gekündigt ist diese nämlich schon.

Und das mit den Gläubigern habe ich mir 1:1 auch so gedacht und ihm gesagt, aber er besteht drauf und hält die Hand auf SOFORT.

Familie....

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