Erbrecht - Geht Alleinerbe in steuerl. Zugewinngem. ein & hat Pflichtteilsberechtigter ggf. Anspruch

15. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Peterle1987
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbrecht - Geht Alleinerbe in steuerl. Zugewinngem. ein & hat Pflichtteilsberechtigter ggf. Anspruch

Guten Tag,

angenommen, eine (Ehe-)Frau hat vor geraumer Zeit als Alleinerbin ein Haus geerbt.
Das Geld wurde vom Käufer auf das Oder-Konto" des Ehepaares überwiesen.
Dieses war verheiratet im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Der Ehemann ist verstorben, die beiden hatten ein Berliner Testament und 2 Kinder.
Nun fordert ein Kind seinen Pflichtteil und stellt die Vermutung auf, dass der erzielte Verkaufserlös aus dem o.a. Haus auch dem Mann zu Gute gekommen ist.

Hat das Kind hier Anspruch auf einen Pflichtteil?


Und was ist z.B. mit einem Fahrzeug? Im Fahrzeugbrief steht die Frau, die Versicherung läuft auch über sie.
Besteht hierauf aufgrund der Zugewinngemeinschaft Anspruch vom Pflichtteilsberechtigten?

Vielen Dank.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
Besteht hierauf aufgrund der Zugewinngemeinschaft Anspruch vom Pflichtteilsberechtigten?


Mit dem Güterstand hat das Ganze nichts zu tun. Die nachfolgenden Antworten würden auch bei Gütertrennung gelten.

Die Frage ist, wem gehört das Geld auf dem Oder-Konto. Nach dem Beweis des ersten Anscheins gehört das Geld auf einem Oder-Konto beiden Kontoinhabern zu je 50%. Der Beweis des ersten Anscheins ist allerdings widerlegbar.

Letztlich kommt es also darauf an, warum der Kaufpreis auf ein gemeinsames Konto eingezahlt wurde. Regelmäßig kann man hier das Motiv vermuten, dass beide Ehegatten dieses Geld als gemeinsames Vermögen angesehen haben und dann würde der Beweis des ersten Anscheins sogar bestätigt.

Anders kann man argumentieren, wenn zwischen Verkauf und Tod nur ein kurzer Zeitraum gelegen hat und die Frau das Geld auf dem Oder-Konto nur zwischenparken wollte um nach einer attraktiven Geldanlage o.ä. zu suchen.

Liegt das Geld jedoch schon mehrere Monate oder gar Jahre auf diesem Oder-Konto muss man sich schon eine sehr gute Argumentation einfallen lassen, warum die Frau den Mann nicht am Verkaufserlös teilhaben lassen wollte und dennoch das Geld auf ein gemeinsames Konto eingezahlt hat. Damit eine derartige Argumentation greift müssten schon ungewöhnliche Umstände vorliegen.

Zitat:
Hat das Kind hier Anspruch auf einen Pflichtteil?


Wenn die Frau keine guten Argumente findet, die dagegen sprechen, dann fließt die Hälfte des Kontoguthabens in die Pflichtteilsberechnung ein.

Zitat:
Und was ist z.B. mit einem Fahrzeug? Im Fahrzeugbrief steht die Frau, die Versicherung läuft auch über sie.


Hier gilt das Ganze umgekehrt. Der Pflichtteilsberechtigte müsste beweisen, dass der Mann Eigentümer war. Wenn es das einzige Auto der Familie war, dann kommt noch hinzu, dass ein Auto der Frau wohl ohnehin als Voraus zustehen würde. Das Auto geht daher nicht in die Pflichtteilsberechnung ein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 297x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn es das einzige Auto der Familie war, dann kommt noch hinzu, dass ein Auto der Frau wohl ohnehin als Voraus zustehen würde.


Das ist falsch. Die Frau hat eindeutig keinen Anspruch auf einen Voraus, weil sie duch Testament zur Erbschaft gelangt ist (Palandt/Weidlich § 1932 Rn 2).

@Peterle1987: Ich an Deiner Stelle würde mir ein eigenes Buch über Pflichtteilsrecht zulegen.

0x Hilfreiche Antwort

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